Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag am 30.6.2017 um 0:55 Uhr mit den Stimmen der großen Koalition das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ verabschiedet. Durch das Gesetz ergeben sich Änderungen des Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetzes, die auch Jägerinnen und Jäger betreffen. Es geht um die Eindämmung invasiver Arten gemäß EU-Vorgaben, dabei sollen Revierinhaber erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe sein.
Derzeit ist von den Wildarten nur der Waschbär betroffen. In Kürze wird die EU-Liste der invasiven Arten noch ergänzt durch Marderhund, Nilgans und Bisam.
Dass Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Arten nicht an den Jägern vorbei erfolgen, ist ein Erfolg der jagdpolitischen Arbeit des Deutschen Jagdverbandes.