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CORONA und JAGD AKTUELL
Liebe Jägerinnen und Jäger, liebe Mitglieder,
die Corona- Pandemie und damit verbundene Einschränkungen bestimmen auch weiterhin unser Leben. Sie betreffen auch jagdliche Belange.
Das Land Baden-Württemberg hat die bis zum 18.4.2021 geltende Corona-Verordnung ab dem 19.4.2021 bis zum 16. Mai verlängert. Zusätzlich setzt die Landesregierung mit der Anpassung der Corona-Verordnung die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten um.
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung.
Nach wie vor ausschlaggebend für Beschränkungen oder Lockerungen ist der 7-Tage Inzidenzwert je 100.000 Einwohner:
a) Regelungen ab einer 7-Tage-Inzidenz > 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen (= Notbremse) ,
b) Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenzwerte < 100 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
c) Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz < 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen (= Lockerungen) .
Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 19.4.2021 ausführliche Erläuterungen zu Jagd und Wildtiermanagement sowie jagdliche Ausbildung im Rahmen der Corona-Verordnung gegeben.
Hier finden Sie aktuell alle wichtigen Informationen rund um JAGD + COVID-19 (Stand 21.4.2021)
Sie betreffen die Bereiche:
- Jagdausübung
- Jägerprüfung
- Jagdliche Ausbildung
- Schießstätten
- Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden
- Jagdhornblasen
- Vereinsveranstaltungen
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