ASP-Prävention: Jäger können Förderung beantragen

Das Land unterstützt Jäger ab sofort finanziell bei der Durchführung von Drückjagden. Geld gibt es für den Einsatz von Treibern, Stöberhunden und anerkannten Nachsuchegespannen.

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Die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz befindet sich aktuell noch in der Endabstimmung. Trotzdem können Jäger und Hundeführer schon jetzt verschiedene finanzielle Zuschüsse beantragen:

Durch die Verwaltungsvorschrift sollen verschiedene jagdunterstützende Maßnahmen gefördert werden. Es ist dem MLR wichtig, dass ein erster Teil der Fördermaßnahmen bereits in der jetzt angelaufenen Drückjagdsaison umgesetzt werden kann. Dazu gehört vor allem die Förderung der Inanspruchnahmen von Unterstützungen bei (revier­übergreifenden) Drückjagden, d.h. der Einsatz von Personen und Jagdhunden. Dafür sind folgende Förderungen vorgesehen:

 

  1. Einsatz von Treibern und Hilfspersonal (z.B. für Verkehrssicherung, Wildbergung und Wildbretversorgung am Jagdtag): 10 € pro Person und Tag
  2. Einsatz von Stöberhunden: Für mittreibende Hundeführer können pro Jagdtag (Mindesteinsatzdauer 1,5 Stunden) 10 € geltend gemacht werden, für bis zu vier Hunde jeweils 25 € pro Hund.
  3. Einsatz der vom LJV anerkannten Nachsuchegespanne: Fördersatz: 10 € für den Nachsuchenführer und 35 € pro Hund und Einsatztag. Einsätze zu Ziffern 2 und 3 müssen durch den jeweiligen Jagdleiter bestätigt werden.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für die Ziffer 1 sind Revierinhaber. Die Förderung nach Ziffer 2 und 3 kann von Hundeführern selbst beantragt werden.

 

Antragsverfahren

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich im Internet auf folgender Plattform registrieren: www.landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung. Jägerinnen und Jäger erhalten nach der Registrierung eine Bestätigung ihrer Anmeldung und eine Registrierungsnummer. Diese berechtigt zum Herunterladen der entsprechenden Formulare, die bei den Bewegungsjagden ausgefüllt werden.

Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass die Einsätze abgerechnet werden können. Die Auszahlung der Zuschüsse wird durch Vorlage der aus­gefüllten Formulare dann am Ende der Drückjagdsaison 2019 beantragt. Hier­über werden die Personen, die sich ­registriert haben, zum Ende der Drückjagdsaison per E-Mail nochmals informiert. Die vollständige Förderrichtlinie, die weitere Fördermaßnahmen für Wildbretvermarktung, Reviereinrichtungen, Fortbildung, Revierberatung und Hundeausbildung vorsieht, wird in der kommenden Drückjagdperiode greifen.