Baden-Württemberg hat ein Wolfsgebiet

  • Foto: Claudia Reinöhl

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Nachdem sich der Wolf, durch den 44 Schafe zu Tode kamen und der vorher für weitere Nutztier-und Wildtierrisse verantwortlich gemacht werden konnte, länger als 6 Monate in einem bestimmten Bereich aufgehalten hat, wurde sein Aktionsraum im Bereich des Nordschwarzwaldes und der Gäuflächen zum Wolfsgebiet erklärt.

Die Gebietsabgrenzung und die Auswirkungen für Nutztierhalter sind aus einen Schreiben des Umweltministeriums ersichtlich - vgl. Download 

 

Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger?

Leider gibt es für Wildtiere (herrenlos!) und Jagdhunde keine Entschädigungsregelung. Trotzdem unsere Bitte: Verdacht auf Wolfssichtungen direkt oder über Fotos von Wildkameras oder Risse von Wild melden an die Forstliche Versuchsanstalt Freiburg unter Telefonnummer 0761 / 4018 - 274 oder über info(at)wildtiermonitoring.de.