Datenschutz im Verein

Jeder Verein muss im Umgang mit seinen Mitgliedern und Dritten auf personenbezogene Daten zurückgreifen und mit ihnen arbeiten. Damit werden automatisch datenschutzrechtliche Regelungen relevant und sind zu beachten.

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Das fängt beim Aufnahmeformular für Neumitglieder an, für das nur bestimmte Daten erhoben werden dürfen. Besonders sensibel ist die Weitergabe oder Veröffentlichung von Mitgliederdaten.

 

Dabei gilt: was früher üblich war, ist heute aus Sicht des Datenschutzes z.T. bedenklich oder nicht mehr möglich.

 

Der datenschutzrechtlich korrekte Umgang im Verein ist einer Broschüre des Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg zusammengefasst.

 

Die 34-seitige Broschüre, die alle Aspekte des Datenschutzes im Verein beleuchtet, können Sie hier downloaden.