ForstBW verpachtet Jagdbezirke

Ab 15. November können sich Interessierte um die von ForstBW ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben. Bewerbungsfrist ist der 10. Januar.

  • Foto: Erhard Jauch

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Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum 1. April 2020 nicht schon Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter bzw. Unterpächter sind, können sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben (Mehr­fachbewerbungen sind ungültig!). Der Bewerber muss die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 JWMG erfüllen, d. h. er muss zu Beginn der Pachtperiode (1. April 2020) einen gültigen Jagdschein besitzen und schon vorher einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen haben. Aktive Bedienstete von ForstBW sowie der Landesforstverwaltung sind von der Verpachtung ausgeschlossen. 
Die besonderen Pachtbedingungen mit einer Aufstellung der zur Verpachtung kommenden Jagdbezirke inkl. einer entsprechenden Lagekarte sowie ein Bewerbungsbogen können ab 15.  November unter 
www.forstbw.de/produkte-angebote/jagen-fischen/jagdverpachtung/ aufgerufen und ausgedruckt werden. Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 27. Januar an der Betriebszentrale von ForstBW unter Aufsicht des Justitiars durch das Los. Je ein Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Ökologischen Jagdvereins in Baden-Württemberg e. V. werden zu diesem Termin ebenfalls eingeladen. Eine persönliche Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 Bewerbungsfrist ist der 10. Januar (Posteingangsstempel), verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im Sinne eines Stornoentgelts in Höhe von 75 € erhoben. 

ForstBW 
Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion