In seiner neusten Einschätzung zur Geflügelpest vom 8. November schreibt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): "Das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen [...] wird in "Risikogebieten" als wahrscheinlich eingestuft." Als solche Risikogebiete gelten alle Gebiete in der Nähe von Sammelplätzen von Wasservögeln.
Die Jagdausübungsberechtigten werden deshalb nochmals um die Beprobung der entsprechenden Jagdstrecken gebeten. Vermehrte oder auffälliger Totfunde bei Wildvögeln sind an die Veterinärämter zu melden um ggf. die diagnostische Abklärung der Geflügelpest zu veranlassen.
Weitere Informationen zum hochpathogenen aviären Influenzavirus H5 (HPAI H5) gibt es auf der Homepage des des FLI.