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Das Land Baden-Württemberg unterstützt Jäger ab sofort bei der Anschaffung von Revierausstattung. Wir haben für Sie alle Details zur Förderung und zur Antragsstellung.
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitgeteilt hat, können ab sofort Anträge für die Förderung von „pauschaler Revierausstattung“ (InfraWild) zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung im Rahmen von Bewegungsjagden gestellt werden.
Alles, was Sie über das Verfahren und die Antragsstellung wissen müssen finden Sie
https://landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung
Wichtig zu wissen:
1. Antragstellung ist nun möglich für
2. Das Verfahren läuft ausschließlich online.
3. Vor Antragstellung ist eine Registrierung erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Antragsteller eine Nachricht, die ihnen die Unbedenklichkeit eines vorzeitigen Beginns bestätigt. Erst danach kann Material gekauft und zur Förderung angemeldet werden.
4. Wer sich 2018 bereits registriert hatte, bekommt eine Benachrichtigung per Mail über die neuen Fördermöglichkeiten.
5. Bitte beachten: Wer sich 2018 registriert hat und 2019 eine Förderung beantragen will, muss sich erneut registrieren!
6. Leider nicht gefördert werden können Revierausstattungen oder Einrichtungen zur Wildbretvermarktung, die vor einer Registrierung erworben wurden. Das gleiche gilt für Zuschüsse zum Hunde- und Helfereinsatz: Sie können erst nach erfolgter Registrierung und Bestätigung durch das MLR eingereicht werden.
Da das Verfahren über das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz und das Regierungspräsidium abgewickelt wird, bitten wir bei Rückfragen folgende Kontakte zu nutzen:
„Referat 31 - Recht und Verwaltung, Bildung" am Regierungspräsidium Stuttgart
Tel. 0711/904-13124,
E-Mail: jagdfoerderung(at)landwirtschaft-bw.info.