LJM Dr. Friedmann: Der Wolf gehört unter den Schutz des JWMG

Bei einer öffentlichen Anhörung im Landtag von Baden-Württemberg haben sich Ende Oktober mehrere Experten zur Rückkehr des Wolfes geäußert. Mit dabei war Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann.

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Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann und sechs weitere Experten haben sich am 26. Oktober im Landtag von Baden-Württemberg zur Rückkehr des Wolfes geäußert. In Zentrum von Dr. Friedmanns Rede standen fünf Kernthesen:

 

  1. Der Wolf gehört unter den Schutz des JWMG. Er muss ins Schutzmanagement eingestuft werden und mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen werden. Die Unterstellung unter das JWMG steht nicht im Widerspruch zur FFH-­Richtlinie.
  2. Jagdliches Wildtiermanagement nach dem JWMG bedeutet Berücksichtigung und Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure.
  3. Eine Unterstellung unter das Schutzmanagement dient dem Wolf:Es schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen, entschärft gesellschaftliche Konflikte und ermöglicht ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz.
  4. Ein Beschwichtigen oder das Ignorieren der Herausforderungen ist der falsche Weg.
  5. Der Wolf stellt der grünen Fraktion die jagdpolitische Glaubwürdigkeitsfrage:Bekennt Sie sich
    zum jagdlichen Wildtiermanagement oder sieht Sie das JWMG als Schönwettergesetz, das
    dann doch nicht angewendet wird, wenn es nicht in den politischen Kram passt?

 

Neben Dr. Friedmann sprachen Dr. Rudi Suchant (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt), Dr. Andreas Krüß (Bundesamt für Naturschutz), Michael Nödl (Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.), Gregor Beyer (Forum Natur Brandenburg), Anette Wohlfahrt (Landesschafzuchtverband BW) und Johannes Enssle (Naturschutzbund BW).

 

Die vollständige Anhörung gibt es unter https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2017/20171026umenawolf1.html?t=0 .