Überarbeitung der Rotwildrichtlinie

Umsetzung von Empfehlungen aus dem Wildtierbericht

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1999 formulierten die damalige Landesforstverwaltung Baden-Württemberg und der Landesjagdverband (LJV) eine neue, zeitgemäße Rotwildrichtlinie. Wichtige Kriterien zur artgerechten Rotwildbejagung wie Altersstruktur, Geschlechterverhältnis und Ruhebedürfnis flossen in die Richtlinie ein, die sich noch streng an den 1958 verordneten Rotwildgebieten orientierte. Die 20 Jahre alte und im November diesen Jahres auslaufende Richtlinie bedarf jedoch dringend einer Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, an die aktuelle Gesetzeslage sowie an die Anforderungen des Wildtierberichts für das Rotwildmanagement in Baden-Württemberg.

Der Landesjagdverband hat einen Entwurf zur neuen Rotwildrichtlinie beschlossen und bietet dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) die Zusammenarbeit an. Mit einem zukunftsorientieren Rotwildmanagement sollte das Land die Empfehlungen des Wildtierberichts umsetzen. Dazu gehört mit langfristiger Perspektive aus den heute definierten Rotwildgebieten flexiblere Rotwildvorkommen zu etabileren. Daran sollen die Vorgaben der Rotwildrichtlinie angepasst werden. Zum flächendeckenden Abschussgebot außerhalb der – hoffentlich bald ehemaligen – Rotwildgebiete wird eine Alternative vorgeschlagen. Bei der Struktur des Abschusses nach Alter und Geschlecht wird als Modell die Regelung aus dem Odenwald aufgegriffen. Der körperliche Nachweis wo notwendig und eine Pflichthegeschau sollen für eine solide wildbiologische Datengrundlage sorgen. Der notwendige Tierschutz beim Abschuss des weiblichen Wildes ist zu beachten. Dem Tierschutz dient auch ein Nachtjagdverbot auf Rotwild mit Verbot von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik sowie ein möglichst frühes Ende der Jagdzeit. Aus Tierschutzgründen schlägt der LJV auch keine Vorverlegung der Jagdzeit vor.