Verpackungsgesetz gilt für die meisten Jägerinnen und Jäger nicht!

Das am 1.1.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz in Kraft betrifft nur Jägerinnen und Jäger, die Wildbret gewerblich verkaufen.

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Zunächst gab es große Verunsicherung in der Jägerschaft: Das neue Verpackungsgesetz, gültig ab 1.1.2019, betriffe auch Jägerinnen und Jäger, die Wildpret zerteilt und in Folie einvakuumiert verkaufen.

Nachdem inzwischen Ergbnisse eines Rechtsgutachtens vorliegen, das der DJV in Auftrag gegeben hatte, kann Entwarnung geben werden.
Die meisten Jägerinnen und Jäger sind von der Neuregelung nicht betroffen, weil sie nicht gewerbstmäßig tätig sind.

In einem Frage-Antwort-Papier zum Thema (Pdf-Datei) werden die wichtigsten Fragen beantwortet. Anhand von Fallbespielen für verschiedene Vermarktungswege wird aufgezeigt, ob eine Registrierung beim Dualen System notwendig ist oder nicht.