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Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. Ein aktueller Überblick.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.2.2020 tritt das geänderte Waffengesetz am 20.2.2020 in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Derzeit findet noch eine Abstimmung zwischen dem Landwirtschaft-und Innenministerium über die waffenrechtliche Beurteilung der Neuregelungen in Baden-Württemberg statt. Diese betrifft u.a. den Einsatz von Nachtzieltechnik. Wir werden in Kürze an dieser Stelle die verbindlichen Regelungen darstellen!
Die meisten Neuerungen des WaffG treten allerdings erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Hier finden Sie ausführlichere Informationen zu den wichtigsten Änderungen für Jägerinnen und Jäger. |