Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat die Regelungen zur Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild und weitere Regelungen zur Erleichterung der Bejagung mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und
Wildtiermanagementgesetz verlängert. Die Änderungen sind nach Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 4/2019 seit 16.2. 2019 in Kraft.
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