(Stuttgart, 15.02.2023) Mit dem Ende des heutigen Tages beginnt die allgemeine Jagdruhezeit für Raubwildarten und Neozoen. Durch die Vorverlegung dieser von Ende auf Mitte Februar im Jahr 2020 hat das Land den Jägerinnen und Jägern eine der effektivsten Schutzmaßnahmen bedrohter Arten genommen. Ankündigungen von Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, die Möglichkeit der Bejagung von Beutegreifern bis Ende Februar in Gebieten mit Hegegemeinschaften zum Schutz von Tierarten, die von der Prädation betroffen sind, zu schaffen, sind seit über zwei Jahren nicht in die Tat umgesetzt.
Damit fehlt eine der wirksamsten Schutzmaßnahmen für vom Aussterben bedrohter Arten, wie Auerhuhn, Rebhuhn, Kiebitz und weiteren Bodenbrütern. Seine erste Ankündigung gab Minister Hauk 2020 im Rahmen der Auszeichnung des herausragenden Projekts „Allianz für Niederwild“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt, gefolgt von einer weiteren auf dem Landesjägertag im Sommer 2022 in Heilbronn. Die Folgen der Verzögerung kommen insbesondere beim Fuchs verheerend zum Tragen. Die Rechnung zahlen bedrohte Arten mit ihrer Existenz.
Im Januar und Februar sind Füchse aufgrund ihrer Paarungszeit besonders aktiv. Wenn Füchse vor allem im Februar reguliert werden, wird dieses Fuchsrevier zur bevorstehenden Brutzeit der zu schützenden Arten nicht neu besetzt. Dies ist entscheidend für den Artenschutz, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten, aber auch für Niederwildarten, wie den Feldhasen. Erklärtes Ziel des Artenschutzes ist, den Prädatorendruck zur Brutzeit so gering wie möglich zu halten, um dem Nachwuchs eine realistische Überlebenschance zu geben. Hohe Aufwendungen zur Erhaltung des Lebensraums von Bodenbrütern und Niederwild in Kombination mit einem Anstieg der Prädatorenpopulation wie dem Fuchs, sind ein Widerspruch.
Die Bejagung von Beutegreifern in unserer heutigen Kulturlandschaft ist für deren Arterhaltung essenziell. Der Fuchsbestand würde sich im Fall einer Selbstregulation durch Seuchen und Krankheiten, die bei zu dichten Populationen üblich sind, reduzieren. Bedrohte Arten wären jedoch bis zum Eintreten eines solchen Szenarios längst ausgestorben!
Unsere Forderung
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. appelliert an Minister Hauks Verantwortung gegenüber bedrohten Bodenbrütern und fordert die Jagdzeit für Raubwildarten und Neozoen in der Durchführungsverordnung (DVO) zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) – von Stand heute 15. Februar – auf 28. Februar anzupassen. Eine praxistaugliche Umsetzung wird in Hegegemeinschaften nach § 47 Abs. 1 Satz 3, Absatz 2 oder Absatz 4 JWMG realisiert. Deren verfasstes Ziel ist der Schutz von Tierarten, die von der Prädation durch den Fuchs betroffen sind. Die Landesregierung riskiert mit dem Festhalten an der derzeitigen DVO bedrohte Arten aussterben zu lassen. Wir bieten uns als kompetente Berater im Artenschutz an: Gemeinsam für ein zeitgerechtes Artenschutzmanagement, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.