Neue Rotwildrichtlinie

Seit 30.11. in Kraft, jetzt veröffentlicht

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Die 1999 erlassene Rotwildrichtlinie wurde nach über 20 Jahren teilweise neu gefasst und modernisiert. Dabei sind zahlreiche Anregungen der LJV-Rotwildexperten mit eingeflossen. 

Auch wenn  in der Neufassung der Rotwild-Richtlinie nicht alle Vorstellungen des Landesjagdverbandes für ein zeitgemäßes Rotwildmanagement umgesetzt werden konnten, werden doch einige richtungsweisende Änderungen berücksichtigt.  Dazu gehören insbesondere:

  • Hinweis auf die Möglichkeit, Wildruhegebiete auszuweisen.
  • Ergänzung einer Regelung zum Monitoring.
  • Für die Regulierung des Wildbestandes wurden zum Erreichen der Ziele die Aspekte Äsungsverbesserung und Beruhigung der Lebensräume ergänzt.
  • Die Klasseneinteilung wird nicht wie bisher nach dem Alter, sondern nach den in der Praxis schnell erkennbaren Geweihmerkmalen ausgerichtet. Es werden folgende Klassen gebildet:Hirschkälber, die Klasse III, das sind alle Hirsche ohne eine Krone (d. h. z. B. auch zurückgesetzte Hirsche vom 12. Kopf!). Unter der Klasse II laufen alle Hirsche mit mindestens einer Krone bis ein-schließlich 9. Kopf. Die Klasse I beinhaltet alle Hirsche mit mindestens einer Krone ab 10. Kopf und älter. Mancher gestandene Rotwildjäger muss hier umdenken: Ein zurückgesetzter Hirsch vom 12. Kopf, der keine Krone mehr hat, ist künftig kein Ia-Hirsch mehr, sondern ein Hirsch der Klasse III.
  •  Die Bedeutung und Notwendigkeit von Hegegemeinschaften wird herausge-stellt, sie sind bei der Abschussplanung federführend.
  •  Eine Empfehlung, dass es aufgrund der physiologischen Umstellung des Rotwildes auf energiesparendes Verhalten sinnvoll sein kann, den Abschuss bis Ende Dezember zu erfüllen.

Mit der neuen Rotwildrichtlinie ist ein erster wichtiger Schritt für einen zukunftsträchtigen Umgang mit dem baden-württembergischen Wappentier gemacht. Für den Landesjagdverband müssen weitere folgen, v. a. eine Über-arbeitung der Rotwildverordnung, die 2021 ins Rentenalter kommt.