Neuer Erlass des MLR zu Trichinengebühren

Das Land hat am Freitag, 22. Juni, einen Erlass zu Trichinengebühren herausgegeben. Er räumt Stadt- und Landkreisen die Möglichkeit ein, vom Land einen Zuschuss zu den Untersuchungsgebühren zu bekommen.

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Das Land hat am Freitag, 22. Juni, einen <link file:70526>Erlass zu Trichinengebühren herausgegeben. Er räumt Stadt-und Landkreisen die Möglichkeit ein, vom Land einen Zuschuss in Form von Pauschalen zu den Untersuchungsgebühren für Schwarzwild zu bekommen. Die Erstattung des Pauschalbetrags ist an die Bedingung gebunden, dass eine vollständige Freistellung des Jagdausübungsberechtigten von der Trichinengebühr erfolgt. 

Nutzen Sie diesen Erlass dazu, auf Land- und Kreisräte zuzugehen und die Gebührenbefreiung zu fordern! Die Landkreise Zollernalb, Rems-Murr, Rottweil und Calw haben die Trichinengebühren für Schwarzwild bereits ausgesetzt.