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Hier erhalten Sie kompakte Informationen zur Jägerprüfung, die der Landesjagdverband im Auftrag des Landes organisiert und durchführt
Wie funktioniert die Jägerprüfung?
Die in den Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung vermittelten Inhalte sind grundsätzlich gesetzlich festgelegt. Auch die Mindestausbildungsdauer von 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung wird dort vorgeschrieben. Die detaillierten Prüfungsvorschriften sind in einer Jägerprüfungsordnung geregelt, die auch einen Ausbildungs- und Prüfungsrahmenplan umfasst.
Es werden folgende Inhalte ausgebildet und geprüft:
Die Jägerprüfung besteht aus mehreren Teilen:
Einzelne Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können an einem der nächsten Termine separat wiederholt werden.
Es gibt in Baden-Württemberg fünf Prüfungstermine:
• Februar
• Mai
• Juli
• September
• November
Die gesamten Prüfungsteile werden nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Wochen durchgeführt. Die schriftliche Prüfung findet landesweit immer an einem Montag statt, die anderen Prüfungsteile mit Schwerpunkt an Wochenenden.
Die Jägerprüfung wird regional an verschiedenen Orten durchgeführt, Schwerpunkte sind die Mai- und die Septemberprüfung.
Genaue Termine und Orte können Sie auf der Seite „Jägerprüfungstermine“ erfahren.
Für die Jägerprüfung wird eine Gebühr erhoben. Sie ist vor der Prüfung an den Landesjagdverband als vom Land beauftragte Prüfungsstelle zu entrichten:
Vollprüfung: 320 Euro
Teilprüfungen (Prüfungswiederholung):
Schießen: 140 Euro
Schriftlich: 60 Euro
Mündlich-praktisch: 120 Euro
Link zur Online-Anmeldung:jaegerpruefung.landesjagdverband.de