Die Landesjagdschule Dornsberg und die Akademie für Wild, Jagd und Natur Baden-Württemberg wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Trägerinnen von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt.
Das Bildungszeitgesetz räumt Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit ein. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, um Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.
Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.
Die Anerkennung betrifft leider nicht das gesamte Kursangebot von LJS und Akademie, sondern nur solche Kurse, die der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen.
Dazu gehören derzeit der Naturpädagogik -Lehrgang der Akademie und der Wildtierschützer-Lehrgang der Landesjagdschule.
Die Anerkennung der jagdlichen Ausbildung fällt leider nicht darunter.
Anträge auf Bildungszeit können beim Regierungspräsidium Karlsruhe, das zentral in Baden-Württemberg für Bildungzeit zuständig ist, heruntergeladen werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/01a_bildungszeitantrag.pdf
Die Anträge sind dann ausgefüllt beim Arbeitgeber einzureichen.