Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat den lange erwarteten Erlass zur Verwendung von Nachtzieltechnik nach Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die waffen- und jagdrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz erläutert.
Wesentliche Punkte:
- Durch die Änderung des Waffenrechts dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen erwerben, besitzen und einsetzen.
- Nach waffenrechtlicher Definition handelt es sich um Geräte, die mit üblichen Zielfernrohren kombiniert und dann als Nachtzielgeräte verwendet werden können (sog. Dual-use-Geräte).
- Die bisher in Baden-Württemberg notwendige Beauftragung durch die unteren Jagdbehörden fällt weg.
- Die mit der Beauftragung verbundene Monitoringpflicht entfällt.
- Die Dual-use-Geräte dürfen ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild eingesetzt werden.