Einsatz von Nachtzieltechnik zulässig

Das Ministerium Ländlicher Raum hat am Freitag, 3. April, mitgeteilt, dass die bisher notwendige Beauftragung in Baden-Württemberg ab sofort entfällt. Grund ist eine Änderung des Bundeswaffengesetzes, die bereits im Februar Kraft getreten war.

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Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat den lange erwarteten Erlass zur Verwendung von Nachtzieltechnik nach Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die waffen- und jagdrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz erläutert.

Wesentliche Punkte:

  • Durch die Änderung des Waffenrechts dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen erwerben, besitzen und einsetzen.
  • Nach waffenrechtlicher Definition handelt es sich um Geräte, die mit üblichen Zielfernrohren kombiniert und dann als Nachtzielgeräte verwendet werden können (sog. Dual-use-Geräte).
  • Die bisher in Baden-Württemberg notwendige Beauftragung durch die unteren Jagdbehörden fällt weg.
  • Die mit der Beauftragung verbundene Monitoringpflicht entfällt.
  • Die Dual-use-Geräte dürfen ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild eingesetzt werden.