Wichtige Neuerungen bei der Gothaer-Versicherung

Die Gothaer Versicherung als Partner des Landesjagdverbandes hat 2010 als erste Gesellschaft die Bewegungsjagdversicherung auf den Markt gebracht. Jetzt gibt es hier zur neuen Saison wieder wichtige Neuerungen.

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Durch milde Winter, ein großes Nahrungsangebot und das Fehlen natürlicher Feinde ist der Bestand an Wildschweinen hierzulande in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Die Tiere dringen in Städte vor und verursachen Schäden in der Landwirtschaft. Bewegungsjagden auf Wildschweine sind daher für Revierinhaber zu einer Notwendigkeit geworden.

Bei diesen Jagden ist eine gute Absicherung der Hundeführer und ihrer Hunde durch den Revierinhaber unerlässlich. Die Gothaer Bewegungsjagdversicherung sichert Hundeführer gegen eventuelle Tierarztkosten oder Kosten im Todesfall ihrer Jagdhelfer und Lieblinge ab. Zudem sind in dem Produkt auch Leistungen wie ein mögliches Abhandenkommen des Hundes, die aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) und jetzt auch Schäden durch Wolfs-, Bärenoder Luchsangriffe sowie durch Gift auf den Hund abgesichert.

Jetzt zudem neu: Nicht nur für die Zeit der Jagd selbst, sondern auch während der direkten An- und Abreise im 24-Stunden-Radius der Jagd ist der Hund abgesichert. Und, ist eine Nachsuche erforderlich, gilt der Versicherungsschutz für den eingesetzten Jagdhund bis zum Ende des dritten Tages nach der ersten Jagd. Somit kann mit dieser Lösung ein Versicherungsschutz für jeden Hund, unabhängig vom Alter und seiner Herkunft, ermöglicht werden. Auch Jagdhundemeuten werden nun versichert. Darüber hinaus können Jagdleiter wie bisher beim Abschluss der Versicherung zwischen zwei Optionen wählen – je nachdem, ob sie verstärkt Tierarztkosten oder den Todesfall absichern wollen. Variante A übernimmt Tierarztkosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro und leistet 750 Euro im Todesfall, Variante B deckt Tierarztkosten von bis zu 750 Euro ab und zahlt 1.500 Euro beim Tod des Hundes. Eine Begrenzung bei der Gebührenordnung für Tierärzte findet keine Anwendung.

Besonders praktisch für den Versicherungsnehmer: Die Gesamtleistung der Schäden haben keine Maximierung. Die vereinbarte Summe wird im Leistungsfall somit für jeden versicherten Hund gezahlt.

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