Die Prüfung

Hier erhalten Sie kompakte Informationen zur Jägerprüfung, die der Landesjagdverband im Auftrag des Landes organisiert und durchführt

 

  • Foto: Kay Lucie Ostertag

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Wie funktioniert die Jägerprüfung? 

Die in den Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung vermittelten Inhalte sind grundsätzlich gesetzlich festgelegt. Auch die Mindestausbildungsdauer von 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung wird dort vorgeschrieben. Die detaillierten Prüfungsvorschriften sind in einer Jägerprüfungsordnung geregelt, die auch einen Ausbildungs- und Prüfungsrahmenplan umfasst.

Es werden folgende Inhalte ausgebildet und geprüft:

  • Fach 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung 
  • Fach 2: Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
  • Fach 3: Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd
  • Fach 4: Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik 
  • Fach 5: Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret)

Die Jägerprüfung besteht aus mehreren Teilen:

  • Waffenhandhabungsprüfung: Prüfen des sicheren praktischen Umgangs mit Lang- und Kurzwaffen 
  • Schießprüfung: Mindesttrefferzahlen auf Rehbock sitzend aufgelegt, laufender Keiler (Büchsendisziplin) und Kipphase (Schrotdisziplin). 
    Waffenhandhabung und Schießen werden gemeinsam geprüft und gewertet. 
  • Schriftliche Prüfung: Landesweit am gleichen Termin; fünf Prüfungsfächer mit je 25 Fragen; Multiple Choice-Fragen aus einem bekannten Fragenkatalog; mind. 13 richtige Antworten pro Fach sind zum Bestehen nötig.
  • Mündlich-praktische Prüfung: Beantwortung mündlicher Fragen und Abfrage bzw. Demonstration praktischer Tätigkeiten und Kenntnisse aus allen fünf Prüfungsfächern, 15 Minuten Prüfungszeit pro Fach.

Einzelne Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können an einem der nächsten Termine separat wiederholt werden.

Es gibt in Baden-Württemberg fünf Prüfungstermine:

• Februar

• Mai

• Juli

• September

• November

 

Die gesamten Prüfungsteile werden nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Wochen durchgeführt. Die schriftliche Prüfung findet landesweit immer an einem Montag statt, die anderen Prüfungsteile mit Schwerpunkt an Wochenenden.

Die Jägerprüfung wird regional an verschiedenen Orten durchgeführt, Schwerpunkte sind die Mai- und die Septemberprüfung. 

Genaue Termine und Orte können Sie auf der Seite „Jägerprüfungstermine“ erfahren.

Für die Jägerprüfung wird eine Gebühr erhoben. Sie ist vor der Prüfung an den Landesjagdverband als vom Land beauftragte Prüfungsstelle zu entrichten:

Vollprüfung: 375 Euro
Teilprüfungen (Prüfungswiederholung):
Schießen: 155 Euro
Schriftlich: 70 Euro
Mündlich-praktisch: 150 Euro

Link zur Online-Anmeldung:jaegerpruefung.landesjagdverband.de