Höhere Beiträge zur SVLFG

Widerspruch einlegen

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Wer einen Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bekommen hat, staunte nicht schlecht: Die Beträge wurden gegenüber dem Vorjahr erheblich angehoben. Begründung dafür: Fehlanzeige!

Als im DJV-Präsidium zuständiger Präsident für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft empfahl Josef Schneider (Präsident des LJV Saarland) gegen die  aktuell verschickten Beitragsbescheide der SVLFG vorsorglich Widerspruch einzulegen. Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe zu beachten. Die aktuellen Beitragsbescheide enthalten einen hohen Grundbeitrag, der in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht, dies insbesondere bei kleinen Revieren.

Der DJV wird mit Hilfe von betroffenen Jagdpächtern ein Musterverfahren anstrengen um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden.

Hinweise zum Widerspruchsverfahren:  

Durch einen Widerspruch erlischt der Beitragsanspruch der SLVFG nicht. Wer nicht innerhalb der im Beitragsbescheid genannten Frist bezahlt, wird von der Berufsgenossenschaft gemahnt, evtl. werden Mahngebühren erhoben.

Widerspruchsschreiben können formlos erfolgen. Das Schreiben muss aber folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Widersprechenden
  • Datum und Aktenzeichen des Bescheids
  • Begründung: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt.
  • Bitte den Bescheid aufzuheben, zu begründen, zu ändern…
  • Datum und Unterschrift des Widersprechenden.

Bitte die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beitragsbescheids genannten Fristen beachten.

Versand des Widerspruchs:

  • entweder per Post (Einschreiben mit Rückschein) oder
  • per Mail an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Adresse. Laut Berufsgenossenschaft muss der Widerspruch entweder mit einer digitalen Signatur versehen sein oder der Widerspruch wird als unterschriebener Dateianhang im .pdf-Format der Mail beigefügt.

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter??

Die SVLFG reagiert mit einem Schreiben auf den eingereichten Widerspruch, in dem Aussagen zur Beitragserhöhung enthalten sind. Abschließend wird gefragt ob der Widerpruch aufrechterhalten wird oder zurückgezogen wird.

Auf dieses Schreiben empfieht der DJVzu antworten, dass

  • der Widerspruch nicht zurückgenommen wird
  • wegen eines bereits beim SG Hannover geführten Verfahrens (Az. S 22 U 157/20) und mit Blick auf ein eventuelles weiteres Musterverfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.

Ein Musterschreiben ist beigefügt. Für Personen, die bereits Widerspruch eingelegt haben, ist der rote Textbereich relevant.