Die Monate März und April sind im neuen Jagd -und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) Jagdruhezeit. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Seit 21.7.2010 gilt in Baden-Württemberg eine neue Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt....
Vorsicht bei "Selbstverständlichkeiten" im Jägeralltag.
Das Bundesnaturschutzgesetz trat am 1. März 2010 in Kraft und gilt nach wie vor. Mit Verabschiedung des Landesjagdgesetzes am 17.6. 2015 gibt es ergänzende Regelungen für das Land Baden-Württemberg