Durchführungsverordnung zum JWMG

Verordnung wurde am 17.4.2015 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 6/2105 veröffentlicht und ist am 18.4. 2015 in Kraft getreten.

 

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In der Anlage finden Sie den Text der Durchführungsverordnung und die Begründung.

Die Verordnung ist am 18.4.2015 in Kraft getreten. 

Die Regelung über Fütterungskonzeptionen (§ 4 DVO) tritt erst am 1.4.2016 in Kraft.

Bisher bestellte Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer gelten für die Dauer der Bestellung als anerkannt im Sinne im Sinne von § 57 Abs. 4 JWMG.

Für nach JWMG und JWMG-DVO zulässige Fallen, die ordnungsgemäß angemeldet und gekennzeichnet wurden, ist keine erneute Anmeldung und Kennzeichnung erforderlich.

Mit Inkrafttreten der DVO zum Jagd-und Wildtiermanagementgesetz tritt die Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz außer Kraft.