LJV-Artenschutzprogramm

Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.

Ziel der Bezuschussung ist es, dass Flächen dauerhaft begrünt werden und mehrjährig stehen bleiben. Das Saatgut wird dem Landwirt kostenlos vom Jäger zur Verfügung gestellt, der Jäger bekommt 50 Prozent Bezuschussung über den LJV, die andere Hälfte übernimmt er selbst.

LJV-Artenschutzprogramm 2023

Ab 2023 wird das LJV-Artenschutzprogramm neu aufgestellt. Dabei können ab diesem Jahr mehr Saatgutmischungen gefördert werden und gleichzeitig werden naturschutzfachlich hochwertige Mischungen besser gefördert. Wie das geht, lesen Sie hier.

Auftrag und Leidenschaft – so lautet der Leitspruch des Landesjagdverbandes. Dass die Jagd ein Handwerk ist und die Hege ein elementarer Bestandteil davon, gehört zu unserer Grundüberzeugung. Aus diesem Grund fördert der LJV seine Mitglieder durch die Bezuschussung von Saatgut, bei der Biotoppflege oder der Neuanlage von Biotopen schon seit einigen Jahren. Insbesondere durch die Zusammenarbeit der örtlichen Jägerschaften mit der Landwirtschaft, dem Naturschutz und den Landschaftserhaltungsverbänden wurde die nötige Weiterentwicklung des LJV-Artenschutzprogramms deutlich. Das Ziel: Mehr Flexibilität, bei gleichzeitiger Begünstigung von naturschutzfachlich hochwertigem Saatgut.

 

Was wird gefördert?

Das LJV-Artenschutzprogramm gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile:

  • Bezuschussung von Saatgutmischungen für Blühflächen
  • Bezuschussung von Pflegearbeiten an Gehölzen/(Feucht-)Biotopen
  • Bezuschussung von Neuanlagen von Biotopen und niederen Feldhecken

 

Wie wird gefördert?

Bei der Bezuschussung von Pflegearbeiten und Neuanlagen von Streu- und Wildobst, Gehölzen, Feldhecken und (Feucht-) Biotopen nehmen die Mitglieder (in Absprache mit den zuständigen Biotop-Obleuten vor Ort) Kontakt mit dem LJV auf. Vor Beginn der Arbeiten muss das Vorgehen formlos geschildert beim LJV eingereicht werden. Nach Überprüfung des Antrags und einer Freigabe durch den LJV, wird nach Beendigung der Arbeiten der tatsächliche Stundenumfang mit einem Formblatt eingereicht. Dabei wird in der Regel ein Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeitskosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Die gegebenenfalls notwenige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.

 

Was ist neu?

Neu ist die Bezuschussung des Saatgutes ab 2023. Es werden in Zukunft keine ausgewählten Mischungen mehr bezuschusst, sondern die Mischungen müssen in eine von drei Kategorien zugeordnet werden können.

Kategorie 1: 20 % - Zuschuss „Wildacker“

  • Zweijährige Mischung
  • 10 unterschiedliche Pflanzenarten

Kategorie 2: 40 % - Zuschuss „Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten

Kategorie 3: 60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten
  • Gebietsheimisches (autochthones) Saatgut nach jeweiligem Ursprungsgebiet (vgl. Karte)

 

Warum wird das LJV-Artenschutzprogramm umgestellt?

Baden-Württemberg besitzt eine vielfältige Kulturlandschaft. Aufgrund dessen gibt es unterschiedlichste Ansprüche, wenn es um die Gestaltung von Lebensräumen geht. Bisher war die Möglichkeit für die Jägerschaft auf wenige Mischungen begrenzt. Mit der Weiterentwicklung des LJV-Artenschutzprogrammes besteht in Zukunft mehr Flexibilität bei der Mischungsauswahl. Gleichzeitig werden die Mischungen bessergestellt, die teurer und aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoller sind. Machen Sie mit und nutzen Sie die neue Flexiblität bei der Hege in ihrem Revier. Der Landesjagdverband steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Hier klicken und zum Artikel in der JAGD in BW Ausgabe 02/2023 gelangen.