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Termin-Übersicht 2023
22.09.2023 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.3
23.09.2023 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.3
23.09.2023 - Kreisjägervereinigung Bruchsal - Modul 1.1. und Modul 1.2
23.09.2023 - Kreisjägervereinigung Zollernalbkreis - Modul 1.1. und Modul 1.2
23.09.2023 - Kreisjägervereinigung Markgräflerland - Modul 1.1. und Modul 1.2, ausgebucht.
23.09.2023 - Kreisjägervereinigung Heidenheim - Modul 1.1. und Modul 1.2
30.09.2023 - Kreisverein Badischer Jäger Lörrach - Modul 1.1. und Modul 1.2
30.09.2023 - Badische Jäger Rastatt Baden-Baden e.V. - Modul 1.1., Modul 1.2, Modul 1.3 und Modul 1.4
01.10.2023 - Kreisjägervereinigung Lahr - Modul 1.1 und Modul 1.2
03.10.2023 - Kreisjägervereinigung Aalen - Modul 1.1 und Modul 1.2
03.10.2023 - Kreisjägervereinigung Esslingen - Modul 1.1. und Modul 1.2
05.10.2023 - Kreisjägervereinigung Karlsruhe - Modul 1.1 und Modul 1.2
07.10.2023 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.5
08.10.2023 - Kreisjägervereinigung Aalen - Modul 1.1 und Modul 1.2
08.10.2023 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern 1895 e.V. - Modul 1.1
08.10.2023 - Kreisjägervereinigung Mannheim - Modul 1.1. und Modul 1.2
14.10.2023 - Kreisjägervereinigung Reutlingen - Modul 1.1. und Modul 1.2
15.10.2023 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern 1895 e.V. - Modul 1.1
21.10.2023 - KJV Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. , Module 1.1 und 1.2
21.10.2023 - Kreisjägervereinigung Zollernalbkreis - Modul 1.1. und Modul 1.2
21.10.2023 - VZZP BW. e.V. - Modul 1.1. und Modul 1.2
21.10.2023 - Kreisjägervereinigung Mergentheim - Modul 1.1. und Modul 1.2
21.10.2023 - Kreisjägervereinigung Tübingen - Modul 1.1 und Modul 1.4
21.10.2023 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.1 und Modul 1.2
21.10.2023 - Kreisjägervereinigung Karlsruhe - Modul 1.1 und Modul 1.2
22.10.2023 - DL Verein Baden-Württemberg - Modul 1.1 und Modul 1.2
22.10.2023 - Kreisjägervereinigung Nürtingen - Modul 1.1. und Modul 1.2
28.10.2023 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.1 und Modul 1.2
30.10.2023 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und Modul 1.2
04.11.2023 - Kreisjägervereinigung Schwäbisch Gmünd - Modul 1.1. und Modul 1.2
11.11.2023 - Kreisjägervereinigung Schwäbisch Gmünd - Modul 1.1. und Modul 1.2
11.11.2023 - Württembergischer Kurzhaarklub e.V. - Modul 1.1. und Modul 1.2
11.11.2023 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.5
20.11.2023 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und Modul 1.2
Am 22. September 2023 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Stetten a.k.M. das Modul 1.3
Es können max. 4 Hunde geprüft werden.
Örtlichkeit der Prüfung wird noch bekannt gegeben.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70,00 €.
Bei der Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Nennungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a.k.M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 01. September 2023
Am 23. September 2023 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Stetten a.k.M. das Modul 1.3
Es können max. 4 Hunde geprüft werden.
Örtlichkeit der Prüfung wird noch bekannt gegeben.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70,00 €.
Bei der Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Nennungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a.k.M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 07. September 2023
Am 23. September 2023 führt die Kreisjägervereinigung Bruchsal eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Bruchsal nach der BrPO des LJV Baden - Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Die Zahl der Hunde wird auf 12 Hunde begrenzt.
Zulassungsbedingungen siehe BrPO. Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der Kreisjägervereinigung Bruchsal haben Vorrang.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber. Die Hunde müssen gechipt sein.
Jedes Modul ist separat anzumelden.
Modul 1.1
zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt.
Modul 1.2
Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss)
Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von BW zahlen doppeltes Nenngeld.
Nenngeld: Modul 1.1 - 100,00 €
Modul 1.2 - 20,00 €
Das Nenngeld ist auf das Konto zu überweisen:
Kreisjägervereinigung Bruchsal
Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE 70 6635 0036 0000 7086 04
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Original Ahnentafel oder Herkunftsnachweis
2. Gültige Tollwutschutzimpfung (mind.4 Wochen, max. 12 Monate zurückliegend)
3. Gültiger deutscher Jagdschein
Nennung schriftlich mit vollständig ausgefülltem Formblatt gem. BrPO, sowie Kopie des Überweisungsträgers an:
Wolfgang Kuch,
Schanzenstraße 42,
68753 Waghäusel,
Mobil: 0176 / 25341043,
Email: wolfgang.kuch@kabelbw.de
Nähere Einzelheiten werden nach der Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Meldeschluss: 31. Juli 2023
Sollten mehr Meldungen eingehen gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung. Es sind die geltenden Covid Verordnungen ein zu halten.
Am 23. September 2023 führt die Kreisjägervereinigung Zollernalb eine Brauchbarkeits-Prüfung nach der BrPO des LJV Baden - Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Geprüft werden die Module
1.1 - Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier und
1.2 - Erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Schleppwild ist vom Hundeführer mitzubringen.
Das Nenngeld beträgt 100,00 Euro.
Geprüft werden max. 6 Hunde - Teilnehmer des Vorbereitungskurses und Mitglieder der JV werden bevorzugt.
Anmeldungen über das vollständig ausgefüllte Nennformular bitte an Hundeobmann:
Günter Walkemeyer
micmac.walkemeyer@t-online.de
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Meldeschluss: 06. September 2023
Am 23. September 2023 führt die Kreisjägervereinigung Markgräflerland eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Freiburg. das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft (Übernachtfährte).
Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf 8 begrenzt, Mitglieder der JVen Markgräflerland und Freiburg haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.
Nenngelds von 70,00 € für das Modul 1.1
zusätzlich 20,00 € für das Modul 1.2 (Brauchbar in Feld und Wald )
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisung an den Prüfungsleiter:
P.Schell , IBAN: DE18680615050000520535;
BIC: GENODE61IHR; VoBa Breisgau - Markgräflerland ).
Nennungen an:
Philipp Schell,
Karrweg 1,
79289 Horben, per e-mail an phschell(at)t-online.de
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung, das Formblatt kann von der Homepage der Jägervereinigung heruntergeladen oder angefordert werden bei Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben, e-mail siehe oben.
Meldeschluss ist der 10. September 2023
Am 23. September 2023 führt die Kreisjägervereinigung Heidenheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Revier Königsbronn-Zang an der Jägerackerhütte das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Zugelassen sind 8 Hunde, Teilnehmer vom Kurs haben Vorrang
Die Übernachtfährte wird mit Rehschweiß getropft.
Die Teilnehmer im Modul 1.2 benötigen Ihr eigenes Schleppwild
Das Nenngeld zur Prüfung in den Modulen 1.1/1.2 beträgt 130,- €
Meldung an den Hundeobmann der KJV Heidenheim:
Martin Schietinger
Mail: m.schietinger-hdh(at)t-online.de
Tel.: 07328/7776
Mobil: 015119132840
Meldeschluss ist der 10. September 2023
Am 30. September 2023 führt die Kreisverein Badische Jäger Lörrach e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird das Modul 1.1 und 1.2.
Zugelassen sind 6 Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses und Mitglieder des Kreisvereins BJL e.V. haben Vorrang.
Nenngeld: € 100,00 für die Prüfung 1.1 und zusätzlich € 40,00 für die Zusatzprüfung 1.2 und ist in bar mit der Nennung fällig.
Nenngeld ist Reuegeld.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes. Nennungen nach Nennschluss werden nicht angenommen.
Modul 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrbkPO.
Die Schweißfährten mit einer Mindestlänge von 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt.
Modul 1.2. Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald gem. § 3.3.1 bis § 3.3.2 der BrbkPO.
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Jedes Modul ist separat anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ahnentafel
2. Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung
3. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen
4. gültiger Jagdschein
Die Hunde müssen gechipt sein
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Anmeldung und Info bei Hundeobmann:
Hans Büchelin,
Auf dem Sausenhardt 3,
79400 Kandern-Holzen
Mobil: 0171 7447106
Sollten mehr Meldungen eingehen, gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.
Meldeschluss: 25.August 2023
Am 30. September 2023 führt der Kreisverein Badische Jäger Rastatt Baden-Baden e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der gültigen BrPO vom 01.04.2017 durch.
Geprüft werden Modul 1.1 Nachsuche im Schalenwildrevier, Modul 1.2 Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald, Modul 1.3 Erweiterte Brauchbarkeit Wasser und Modul 1.4 Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen.
Zugelassen sind max. 6 Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Nenngeld: 100,00€ für die Prüfung. Modul 1.3 und Modul 1.4 jeweils zusätzlich 30€. Nenngeld ist Reuegeld. Jedes Modul ist separat anzumelden.
Nennung auf Nennformular zur BP mit Datenschutzhinweisen des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes.
Die Schweißfährten werden mit einer Mindestlänge von 400 m bzw. 1000m (20h) mit Rehwildschweiß am Vortag gespritzt. Frisches Schleppwild (Kaninchen, Ente) ist vom Führer mitzubringen.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen: Ahnentafel, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, Lautnachweis bei Modul 1.4, gültiger Jagdschein inklusive aktuellem Schiessnachweis.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Anmeldung unter Email: sahimbirko@gmail.com.
Die Zahlung des Nenngeldes muss bis zum Nennungsschluss auf dem Konto der Badischen Jäger Rastatt Baden-Baden bei der VR-Bank Mittelbaden, IBAN: DE70665623000072200209, BIC: GENODE61IFF eingegangen sein.
Meldeschluss: 09. September 2023
Am 01. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Lahr eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Geprüft wird in Ichenheim das Modul 1.1. und Modul 1.2.
Es können max. 6 Hunde geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt für Mitglieder 50,00 und für Nichtmitglieder 100,00 €
Die Schweißfährten werden mit Wildschweiß getropft.
Nennungen an Hundeobmann:
Hubertus Schätzle
Meldeschluss: 10. September 2023
Am 03. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Esslingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Esslingen das Modul 1.1 und 1.2.
Max. können 6 Hunde zugelassen werden.
Bedingungen der Zulassung PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2
Übernachtfährte Rehschweiß gespritzt
Nenngeld Modul 1.1 100,00 € und Modul 1+2 120,00 €
Anmeldung bei Hundeobmann:
Wolfgang Hinderer
Tulpenweg 7,
72631 Aichtal,
Tel. 0171 7821698
Mail: wolfgang.hinderer(at)t-online.de
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang bei der Zulassung
Meldeschluss: 24. September 2023
Am 03. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Aalen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Abtsgmünd das Modul 1.1 und 1.2.
Die Teilnehmerzahl ist auf 6 Hunde begrenzt.
Teilnehmer des Vorbereitungskurses der KJV Aalen haben Vorrang.
Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Nenngeld:
Modul 1.1 100,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 120,00 € für Nichtmitglieder
Modul 1.2 20,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 40,00 € für Nichtmitglieder
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Im Modul 1.2 bringen die Führer geeignetes Schleppwild selbst mit!
Die Übernachtfährten werden mit Rehschweiß gespritzt.
Anmeldungen bei:
Hundeobfrau Sandra Dußling unter hundeobfrau@jaeger-aalen.de
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Meldeschluss: 17. September 2023
Am 05. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Karlsruhe eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird in den Revieren um Pfinztal das Modul 1.1 und 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. §2.2 Abs. a) bis g), die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes von Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbandes sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Modul1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gem. § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die Modul 1.1 bereits früher oder am Prüfungstag 05.10.2023 erfolgreich abgelegt haben.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Nachmittag des Vortages getupft.
Die Führer der zur Prüfung Modul 1.2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Die Zahl der Hunde wird auf der jeweiligen Prüfung auf 6 begrenzt.
Mitglieder der KJV Karlsruhe und des Vorbereitungskurses haben Vorrang; es gilt das Datum der Anmeldung unter gleichzeitiger Einzahlung oder Beifügung des Nenngelds von
Modul 1.1: 100,00 €
zusätzlich für Modul 1.2: 20,00 €
Die Prüfung ist durch Teilnehmer des Vorbereitungskurses bereits vollständig belegt!!!!!!
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisung an KJV Karlsruhe:
IBAN: DE 23 660501010108023029 Sparkasse Karlsruhe/Ettlingen.
Nennungen an:
Peter Sand,
Wesostr. 99,
76327 Pfinztal (per Brief)
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes (wenn vorhanden).
Meldeschluss: 18. September 2023
Am 07. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Stetten a.k.M. das Modul 1.5
Es können max. 8 Hunde geprüft werden.
Örtlichkeit der Prüfung wird noch bekannt gegeben.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70,00 €.
Bei der Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Nennungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a.k.M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 16. September 2023
Am 08. Oktober 2023 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern 1895 e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Revier um Nagold das Modul 1.1.
Art der Prüfung: Brauchbarkeitsprüfung (Modul 1.1) ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Art der Fährte: getupft mit Rehwildschweiß (Übernachtfährte)
Veranstalter: Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern, Sektion Gäu-Schwarzwald
Ort: Revier Nagold
Treffpunkt: 72202 Nagold, Naturfreundehaus, In den Mulden 1,
Termin: Sonntag, 08.10.2023, 8.00 Uhr
Nenngeld: 150 Euro
Die Meldezahl ist beschränkt auf 6 Hunde.
Anmeldung und Infos beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16,
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Telefon: 07053/2267 - Mobil: 0172/7562778 - Email: erich.loercher(at)freenet.de
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung.
Meldeschlusss: 01. Juli 2023
Am 08. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Aalen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Abtsgmünd das Modul 1.1 und 1.2.
Die Teilnehmerzahl ist auf 6 Hunde begrenzt.
Teilnehmer des Vorbereitungskurses der KJV Aalen haben Vorrang.
Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Nenngeld:
Modul 1.1 100,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 120,00 € für Nichtmitglieder
Modul 1.2 20,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 40,00 € für Nichtmitglieder
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Im Modul 1.2 bringen die Führer geeignetes Schleppwild selbst mit!
Die Übernachtfährten werden mit Rehschweiß gespritzt.
Anmeldungen bei:
Hundeobfrau Sandra Dußling unter hundeobfrau@jaeger-aalen.de
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Meldeschluss: 24. September 2023
Am 10. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Mannheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Mannheim das Modul 1.1 und 1.2.
Es werden die Prüfungen :
1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
1.2 Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
angeboten.
Die Schweißfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt und haben eine Stehzeit von mind. 14 Stunden über Nacht.
Zur Prüfung werden maximal 10 Hunde zugelassen.
Zugelassen sind Hunde nach §2.2 a)-g) BrPO, der Führer muss im Besitz eines gültigen Jagscheines sein, Mitglieder der J.V. Mannheim werden bevorzugt zugelassen.
Das Nenngeld beträgt 100. € für Mitglieder und 130 .€ für Nichtmitglieder. Nennschluss ist der 15. September 2023.
Anmeldungen bei Hundeobmann:
Philipp Geng,
Graf-Zeppelin-Straße 5,
68799 Reilingen.
E-Mail: phi.geng(at)googlemail.com
Meldeschluss: 15. September 2023
Am 14. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Reutlingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Reutlingen das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 6 Hunde geprüft werden. (Prüfungsplätze bereits alle belegt)
Die Übenachtfärten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Das Nenngeld (Reuegeld) beträgt 120,00 € und ist bei der Anmeldung fällig.
Anmeldung unter 01637419007, Rainer Hecker oder E-Mail: r.hecker(at)gmx.de
Meldeschluss: 29. September 2023
Am 15. Oktober 2023 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern 1895 e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Revier um Nagold das Modul 1.1.
Art der Prüfung: Brauchbarkeitsprüfung (Modul 1.1) ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Art der Fährte: getupft mit Rehwildschweiß (Übernachtfährte)
Veranstalter: Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern, Sektion Gäu-Schwarzwald
Ort: Revier Nagold
Treffpunkt: 72202 Nagold, Naturfreundehaus, In den Mulden 1,
Termin: Sonntag, 15.10.2023, 8.00 Uhr
Nenngeld: 150 Euro
Die Meldezahl ist beschränkt auf 6 Hunde.
Anmeldung und Infos beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16,
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Telefon: 07053/2267 - Mobil: 0172/7562778 - Email: erich.loercher(at)freenet.de
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung.
Meldeschlusss: 10. Oktober 2023
Am 21.10.2023, 8.00 Uhr, führt die KJV Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach aktueller BrPrO durch.
Ort: Jagdhütte beim Wanderparkplatz Pfaffenweiler an der L 131 (zwischen Villingen und Pfaffenweiler).
Geprüft werden die Module
1.1 - Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier und
1.2 - Erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Zahl der Hunde: max. 8
Das Nenngeld (Reuegeld) beträgt 100 Euro und ist bei Anmeldung fällig. Ein gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Anmeldungen an:
Bruno Imhof,
Tel.: 07722 918931;
E-Mail: bruno.imhof(at)t-online.de
Meldeschluss: 9.10.2023
Am 21. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Zollernalb eine Brauchbarkeits-Prüfung nach der BrPO des LJV Baden - Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Geprüft werden die Module
1.1 - Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier und
1.2 - Erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Schleppwild ist vom Hundeführer mitzubringen.
Das Nenngeld beträgt 100,00 Euro.
Geprüft werden max. 6 Hunde - Teilnehmer des Vorbereitungskurses und Mitglieder der JV werden bevorzugt.
Anmeldungen über das vollständig ausgefüllte Nennformular bitte an Hundeobmann:
Günter Walkemeyer
micmac.walkemeyer@t-online.de
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Meldeschluss: 06. Oktober 2023
Am 21. Oktober 2023 führt der VZZP BW e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Heilbronn das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Nennungen an:
Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Meldeschluss: 1. Oktober 2023
Am 21. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Mergentheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Bad Mergentheim das Modul 1.1. und Modul 1.2.
Zugelassen sind Hunde, die in das Zuchtbuch Ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang!
Modul 1.1
Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Wildschweiß getupft.
Modul 1.2
Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Die Höhe des Nenngeldes in Höhe von 100 Euro/130 Euro Mitglied/Nichtmitglied (Modul 1.1)
und 10 Euro/30 Euro (Modul 1.2) ist an die KJV MGH:
IBAN: DE91 6739 0000 0090 2474 09
Volksbank Main-Tauber eG zu überweisen.
Vor Beginn der Prüfung sind der Prüfungsleitung folgende Unterlagen vorzulegen:
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung und dem Nachweis über die Zahlung des Nenngeldes.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Nennung schriftlich an:
Anke Nawratil-Stütz,
Brechdarrenweg 9
97980 Bad Mergentheim-Lustbronn
Tel.: 07931 44083
oder per E-Mail: nawratil-stuetz(at)web.de
Meldeschluss: 30. September 2023
Am 21. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Tübingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Geprüft wird um Tübingen das Modul 1.1. und Modul 1.4.
Die Teilnehmerzahl ist auf zwei Hunde begrenzt.
Die Fährten werden mit Rehwild gespritzt
Ort: um Tübingen
Das Nenngeld beträgt:
90,- € je Modul.
Anmeldung und weitere Informationen bei Hundeobfrau bei S. Kerger. E-Mail s.kerger(at)gmx.de
Meldeschluss: 30. September 2023
Am 21. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Forstbezirk Oberland das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 12 Hunde mit Papieren geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2023 haben Vorrang. Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getropft.
Das Nenngeld ( = Reuegeld ) beträgt 100€ und ist bei der Anmeldung fällig.
Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee,
Tel.: 07524/8115;
E-Mail: vogel.forst(at)web.de
Meldeschluss: 11. September 2023
Am 21. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Karlsruhe eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird in den Revieren um Pfinztal das Modul 1.1 und Modul 1.2
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. §2.2 Abs. a) bis g), die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes von Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbandes sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Modul1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gem. § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die Modul 1.1 bereits früher oder am Prüfungstag 21.10.2023 erfolgreich abgelegt haben.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Nachmittag des Vortages getupft.
Die Führer der zur Prüfung Modul 1.2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Die Zahl der Hunde wird auf der jeweiligen Prüfung auf 3 begrenzt. Mitglieder der KJV Karlsruhe und des Vorbereitungskurses haben Vorrang; es gilt das Datum der Anmeldung unter gleichzeitiger Einzahlung oder Beifügung des Nenngelds von:
Modul 1.1: 100,00 €
zusätzlich für Modul 1.2: 20,00 €
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisung an KJV Karlsruhe:
IBAN: DE 23 660501010108023029 Sparkasse Karlsruhe/Ettlingen.
Nennungen an:
Peter Sand,
Wesostr. 99,
76327 Pfinztal,
dw-Teufelsplatt@web.de
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes (wenn vorhanden).
Meldeschluss: 01. Oktober 2023
Am 22. Oktober 2023 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung im Revier Wildeck des staatl. Forstbezirkes Unterland nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld € 100,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig.
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden. Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei:
Karl Walch
mail(at)karlwalch.de
Rückfragen unter 0171/9575652
Meldeschluss: 01. Oktober 2023 (Meldungseingang)
Am 22. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Nürtingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch.
Geprüft wird um Nürtingen das Modul 1.1. und Modul 1.2.
Es können maximal 10 Hunde geprüft werden.
Die Fährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Das Nenngeld beträgt für Mitglieder (Nichtmitglieder):
Modul 1.1. (Mitglieder 120 / Nichtmitglieder 150 Euro)
Modul 1.2. (50/ 80 Euro)
Gespanne müssen ihre Nennung mit Formblatt und Ahnentafel beim KJM
Dr. Martin Kohler
Brunnenweg 3
72658 Bempflingen oder kjm(at)jvnt.de einreichen.
Mitglieder der JV NTG haben Vorrang bei der Zulassung.
Meldeschluss: 03. Oktober 2023
Am 28. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Forstbezirk Oberland das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 12 Hunde mit Papieren geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2023 haben Vorrang. Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getropft.
Das Nenngeld ( = Reuegeld ) beträgt 100€ und ist bei der Anmeldung fällig.
Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee,
Tel.: 07524/8115;
E-Mail: vogel.forst(at)web.de
Meldeschluss: 11. September 2023
Am 30. Oktober 2023 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde können zugelassen werden, Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Weitere Kriterien lt. BrbkPO 2017.
Wildschweiß gespritzt, ÜNF, Stehzeit ca. 15 h.
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227-544600,
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de
Meldeschluss: 16. Oktober 2023
Am 04. November 2023 führt die Kreisjägervereinigung Schwäbisch Gmünd eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Schwäbisch Gmünd das Modul 1.1. und Modul 1.2.
Es können max. 6 Hunde zugelassen werden.
Bedingungen der Zulassung PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2
Übernachtfährte Rehschweiß gespritzt
Nenngeld 180.-€
Anmeldung bei Hundeobmann:
Steffen Weinhardt
Schmiedstrasse 16
74417 Frickenhofen
Steffenweinhardt0(at)gmail.com
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang bei der Zulassung
Meldeschluss: 14. Oktober 2023
Am 11. November 2023 führt die Kreisjägervereinigung Schwäbisch Gmünd eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum Schwäbisch Gmünd das Modul 1.1. und Modul 1.2.
Es können max. 6 Hunde zugelassen werden.
Bedingungen der Zulassung PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2
Übernachtfährte Rehschweiß gespritzt
Nenngeld 180.-€
Anmeldung bei Hundeobmann:
Steffen Weinhardt
Schmiedstrasse 16
74417 Frickenhofen
Steffenweinhardt0(at)gmail.com
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang bei der Zulassung
Meldeschluss: 21. Oktober 2023
Am 11. November 2023 führt der Württembergische Kurzhaarclub e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Revier Hohenstein das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Schweißfährten werden mit Wildschweiß am Nachmittag des Vortags getupft.
Schleppwild ist vom Führer selbst mitzubringen.
Es können maximal 8 Hunde zugelassen werden.
Es gilt das Datum der Anmeldung unter gleichzeitiger Einzahlung oder Beifügung des Nenngelds in Höhe von 100 € für Modul 1, bzw. 120 € für Modul 1 + 2.
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Nennungen an: claudia.fischer(at)hohwieshof.de oder WhatsApp 01624404655
Meldeschluss 21. Oktober 2023
Am 11. November 2023 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Forstbezirk Oberland das Modul 1.5
Zugelassen sind max. 6 Hunde, die in das Zuchtbuch ihrer Rasse
eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Gemeldet werden muss verbindlich:
vom Stand geschnallt (A)
oder
vom Führer begleitet (B).
Das Nenngeld beträgt 100€ und ist mit der Nennung fällig.
Infos und Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee,
Tel.: 07524/8115, E-Mail: vogel.forst(at)web.de
Meldeschluss: 16. Oktober 2023
Am 20. November 2023 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde können zugelassen werden, Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Weitere Kriterien lt. BrbkPO 2017.
Wildschweiß gespritzt, ÜNF, Stehzeit ca. 15 h.
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227-544600,
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de
Meldeschluss: 06. November 2023