Zusammenfassend werden folgende Punkte ausgeführt:
•Die Vermeidung und Verminderung von Wildschäden durch Maßnahmen der Landbewirtschaftung und durch Bejagung sind für ein Konfliktmanagement wichtig. Landbewirtschafter und Jäger tragen hierbei gemeinsam Verantwortung.
•Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Abwicklung von Wildschadensverfahren sowie die Aus- und Fortbildung aller am Wildschadensverfahren Beteiligten ist für eine sachgerechte Abwicklung im Schadensfall hilfreich.
•Für die Beurteilung von vertraglichen Regelungen muss der Einzelfall des Reviers und dessen Schadensrisiko berücksichtigt werden.
•Der Verband rät von einer Übernahme des gesamten und nicht eingegrenzten Wildschadens in Jagdpachtverträgen grundsätzlich ab.
•Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie das Wildschadensrisiko zwischen Verpächtern und Pächtern, ggf. auch zu den Betreibern angemessen und abgewogen aufgeteilt werden kann.
•Je höher das Risiko des Pächters ist, desto eher muss auf eine Ausstiegsklausel Wert gelegt werden.
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