Sehr geehrte Damen und Herren,
so langsam stabilisiert sich das Bild in Südbaden und der Informationsfluss funktioniert immer besser. Glücklicherweise sind nach wie vor keine Kadaver von Schwarzwild gefunden worden. Dies lässt darauf hoffen, dass es sich tatsächlich auf einen punktuellen Ausbruch, beschränkt auf die Hausschweinehaltung handelt. Dennoch gilt es, nur vorsichtig optimistisch zu sein und die Vorschriften in den betroffenen Gebieten peinlichst genau einzuhalten. Im Anhang finden Sie die jüngst erlassene Allgemeinverfügung des Landratsamts Emmendingen vom heutigen Tag. In dieser Allgemeinverfügung sind neben Einschränkungen der Öffentlichkeit in der Sperrzone (bestehend aus Schutz- und Überwachungszone) nun auch jagdlich relevante Punkte enthalten.
Die wichtigsten Punkte fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:
- Die offene Landschaft und besonders Waldgebiete sind zum Zwecke der Erholung abseits von Straßen und Wegen nicht mehr frei betretbar.
- Hunde, mit Ausnahme von Blindenhunden, sind stets an der Leine zu führen
- Jagdausübungsberechtigte (JAB) sind verpflichtet, verstärkt nach verendetem Schwarzwild zu suchen und die Suche durch Dritte zu dulden. Weiterhin ist zu dulden: Das Erlegen von aufgefundenem schwerkranken Schwarzwild durch die Untere Tiergesundheitsbehörde oder deren beauftragten Personen (Anerkannte Nachsuchenführer oder andere).
- Verendet aufgefundenes Schwarzwild muss unverzüglich unter genauer Angabe des Fundortes mit GPS-Daten oder genau markierten Kartenausschnitten der Unteren Tiergesundheitsbehörde gemeldet werden. Wir empfehlen, die Kennzeichnung, Beprobung und Entsorgung der Kadaver von der Unteren Tiergesundheitsbehörde vornehmen zu lassen!
- JAB sollen Schwarzwild mittels Ansitz- oder Einzeljagd verstärkt bejagen. Bewegungsjagden sind verboten!
- Erlegte Sauen sind am Erlegungsort mit einer Wildmarke zu versehen und ausnahmslos auf ASP zu beproben. Auf dem Untersuchungsantrag für die CVUA Freiburg ist der genaue Erlegungsort und die Wildmarkennummer zu vermerken.
- Das Aufbrechen hat an einem Ort zu erfolgen, an dem gewährleistet werden kann, dass kein Schweiß oder anderes möglicherweise infektiöses Material in den Boden / das Revier gelangen kann. Dieser Ort muss leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und innerhalb der Sperrzone sein (Ausnahmegenehmigungen möglich).
- Die erlegten Stücke müssen bis zur Rückmeldung des Testergebnisses in der Kühlung verbleiben.
- Aufbruch, Schwarten und sonstige Teile von erlegtem Schwarzwild müssen zwingend über Verwahrstellen entsorgt werden.
- Ausrüstungsgegenstände, die bei den Arbeiten mit Schwarzwild und Teilen von Schwarzwild in Berührung gekommen sind, sind zu reinigen und zu desinfizieren. Hierzu gehören auch Fahrzeuge und Kleidungsstücke. Jagdhunde können mit einem handelsüblichen Hundeshampoo gewaschen werden.
- Auf Anfrage bei den zuständigen Behörden, kann erlegtes Schwarzwild, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, auch außerhalb der Sperrzone vermarktet werden.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch die stetig aktualisierten Meldungen auf unserer Homepage (Jagdpraxis -> Afrikanische Schweinepest -> Aktuelles zur ASP) oder die vom Ortenaukreis aufgearbeiteten FAQs unter nachfolgendem Link:
https://www.ortenaukreis.de/Unsere-%C3%84mter/Dezernat-5-Sicherheit-Ordnung-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Veterin%C3%A4rwesen-Lebensmittel%C3%BCberwachung/Afrikanische-Schweinepest-ASP-/
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