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MLR erleichtert Schwarzwildbejagung
Normalerweise dürfen Zwischenfrüchte, die im Rahmen der FAKT- Begrünung angesät wurden, erst im Januar gemulcht werden.
Schwarzwild zieht sich gerne in solche Flächen zurück. Damit sinkt der Jagderfolg bei Drückjagden im Wald. Weil dem MLR die Schwarzwildbejagung zur Seuchenvorbeugung wichtig ist, hat Minster Hauk nun auf Bitten des LJV zugestimmt, dass Landwirte in Absprache mit Jagdpächtern FAKT-Begrünungen ab dem 20. November mulchen oder schröpfen dürfen. Ein Nutzung ist aber nicht erlaubt.