Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) veröffentlichte am 20. Januar eine Pressemitteilung zur landesweiten Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen. Minister Peter Hauk MdL: „Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.“ Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren ist zum Schutz der Geflügelbestände in Baden-Württemberg durch Allgemeinverfügung erforderlich.
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