Antragsberechtigt sind Kreisjägervereinigungen, eingetragene Kreisjagdverbände sowie andere eingetragene Vereine, die sich der Pflege und Förderung des Jagdwesens und/oder der Rettung von Wildtieren widmen.
Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden.
DIE ANTRAGSSTELLUNG IST AB SOFORT HIER MÖGLICH.
Die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten ist von großer Bedeutung für den Tier- und Artenschutz.
Allein im Mai investieren die Teams drei Arbeitswochen ihrer Freizeit in die Jungwildrettung.
Wir danken allen Jägerinnen und Jägern für ihren Einsatz! IHR SEID SPITZE!!!