Geflügelpest - Bitte beachten Sie die Hinweise

Es wird darum gebeten, auf vermehrte Todesfälle bei Wildvögeln, insbesondere Wasservögel und Aasfresser zu achten und ggf. die Veterinärämter entsprechend zu informieren, um eine entsprechende Probenahme für ein labordiagnostische Untersuchung auf Geflügelpest veranlassen zu können.

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Information des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

Unter Verweis auf die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes  https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00063604/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2025-01-13.pdf wird das Risiko des Eintrags, der Aus- Und Weiterverbreitung von hochpathogenen Influenzaviren vom Subtyp H5 in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands weiterhin als "hoch" eingeschätzt und betrifft somit auch Geflügelbestände und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen  durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln. 

In Baden-Württemberg sind aktuell bereits zwei Vogelparks und eine Putenhaltung betroffen. 

Die aktuellen Fälle können abgerufen werden unter: 
https://tsis.fli.de/cadenza/ (im Auswahlprogramm unter „ausgewählte Tierseuchen“  dann „aviäre Influenza/ Vogelgrippe” auswählen)

Es wird daher darum gebeten, auf vermehrte Todesfälle bei Wildvögeln, insbesondere Wasservögel und Aasfresser  zu achten und ggf. die unteren Tiergesundheitsbehörden entsprechend zu informieren, um eine entsprechende Probenahme für ein labordiagnostische Untersuchung auf Geflügelpest veranlassen zu können.

Die mit der Pflege und Aufnahme von erkrankten/ verletzt aufgefundenen Wildvögeln betrauten Institutionen sowie die ggf. hinzugezogen praktizierenden Tierärzte werden darum gebeten, derartige Vögel erst nach Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses in die Vogelhaltung ggf. nach Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt aufzunehmen. Eine ergänzende vorangehende Quarantänisierung der Fundtiere für die Dauer von mindestens 3 Tagen reduziert zusätzlich das Übertragungsrisiko. Die betreuenden Personen sollten kein Geflügel in weiteren Beständen betreuen und Schutzkleidung verwenden.