Gestern erreichte uns nun durch die Pressestelle des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz folgende erfreuliche Nachricht:
„Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL teilt mit, dass die Kosten für die Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen im Jagdjahr 2024/2025 durch das Land getragen werden. Trotz Beachtung der Verkehrssicherungspflichten kann die Gefährdung des Straßenverkehrs durch über eine Straße wechselndes Wild oder Jagdhunde nicht völlig ausgeschlossen werden. Deswegen bedürfen insbesondere revierübergreifende Bewegungsjagden je nach örtlicher Situation unterstützender Verkehrssicherung durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen. Vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen und Rheinland-Pfalz müssen weiterhin gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Eintrag dieser Tierseuche nach Baden-Württemberg zu verhindern. Der Intensivierung der Bejagung von Schwarzwild, vor allem auch durch Bewegungsjagden, kommt dabei eine wichtige Schlüsselrolle zu.“
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kosten für die verkehrsrechtlichen Anordnungen nun wieder übernommen werden. Die Stimme der Jägerschaft wurde wahrgenommen, die Notwendigkeit erkannt und anschließend auch umgehend gehandelt. Dass nun rasch Tatsachen erfolgten, ist ein Zeichen einer verlässlichen Politik.