Das Artenschutzprogramm des Landesjagdverbandes unterstützt Jäger, die in ihren Revieren vielfältigen Lebensraum für Tiere schaffen. Bezuschusst wird zum Beispiel Saatgut, die Anlage von Stillgewässern oder die Anlage von Hecken.
Das Ziel ist einzelne Flächen dauerhaft zu begrünen. Dafür kommen erprobte mehrjährige Saatmischungen zum Einsatz, die den Landwirten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das Prinzip funktioniert so: Landwirte erhalten das Saatgut kostenlos vom Jäger, dieser bekommt 50% Prozent Zuschuss vom Landesjagdverband, die andere Hälfte trägt er selbst. Die Landwirte stellen Flächen zur Verfügung und übernehmen die Bearbeitung.
Die Bestellungen der vorgegebenen Mischungen bei einem der aufgeführten Hersteller (vgl. Tabelle) laufen gesammelt über die Jägervereinigungen (Biotopobleute), Hegeringe oder Hegegemeinschaften. Nach Erhalt des Saatguts reichen diese die Rechnung formlos beim LJV ein, der 50 % der Saatgutkosten erstattet.
Achtung: Landwirtschaftliche Flächen, für die Landwirte Ausgleichsleistungen nach dem „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ (FAKT) bekommen, müssen mit vorgeschriebenen Saatmischungen eingesät werden, die LJV-Mischungen dürfen hier nicht verwendet werden. Unsere Mischungen können jedoch im Rahmen der EU-Greening-Verpflichtung für die Brachebegrünung der sogenannten Ökologischen Vorrangflächen verwendet werden.
Die Mischungen auf einen Blick
Aussaatempfehlungen und Saattiefen
Die optimale Aussaatzeit für alle Mischungen ist Ende April bis Mitte Mai. Bei zu früher Ausssaat ist die Gefahr des Erfrierens der auflaufenden Saat sehr hoch, bei zu später die des Vertrocknens. Nur ein feinkrümeliges und abgesetztes Saatbeet ist die Garantie für ein gutes Auflaufen und raschen Aufwuchs.
Saattiefen:
Von einer „Obenauf-Saat“ in bestehendes Grünland wird dringend abgeraten (Grünlandumbruch ist verboten!). Der Erfolg tendiert gegen Null und es ist Geld- und Zeitverschwendung.
Auf Antrag fördert der LJV auch fachlich sinnvolle Pflanzungen von niedrigwüchsigen Gehölzen, Hecken, Streu- und Wildobst sowie auch die Anlage von Stillgewässern. Formlose Anträge werden in der Geschäftsstelle des LJV geprüft und ein Zuschuss von bis zu 50 % der jeweiligen Kosten gewährt. Die gegebenenfalls notwendige Abstimmung mit Behörden (Neuanlage von Stillgewässern) wird durch den Antragsteller gewährleistet.