Verpachtung oder Regiejagd?

Das Jagdrecht in Baden-Württemberg sieht neben der Verpachtung auch die Nutzung der Jagd auf eigene Rechnung (Regiejagd) vor. Beide Nutzungsarten, die situationsbezogen zu betrachten sind, haben Vor-und Nachteile. Die Vorteile der Verpachtung überwiegen nach Auffassung des LJV jedoch eindeutig.

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Die Jagdpacht ist das zentrale jagdliche Rechtsgeschäft zwischen Verpächter und Pächter, das beide im Regelfall über neun Jahre mit Rechten und Pflichten bindet. Sie hat weit reichende praktische Folgen für alle Fragen, die mit Wild im betreffenden Jagdbezirk zusammenhängen. An den LJV werden deshalb viele entsprechende Anfragen herangetragen. Um diesem großen Informationsbedarf nachzukommen, hat er Empfehlungen erarbeitet. Sie sollen sachlich über das Thema Jagdpachtvertrag und die damit verbundenen ausgewählten rechtlichen wie tatsächlichen Fragestellungen informieren und Pachtinteressenten praxisgerechte Handlungsempfehlungen an die Hand geben.