LJV-Artenschutzprogramm

Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.

Ziel der Bezuschussung ist es, dass Flächen dauerhaft begrünt werden und mehrjährig stehen bleiben. Das Saatgut wird dem Landwirt kostenlos vom Jäger zur Verfügung gestellt, der Jäger bekommt 50 Prozent Bezuschussung über den LJV, die andere Hälfte übernimmt er selbst.

LJV-Artenschutzprogramm 2024

Der Hege verpflichtet!

Der Landesjagdverband fördert seine Mitglieder durch die Bezuschussung von Saatgut bei der Biotoppflege oder der Neuanlage von Biotopen schon seit vielen Jahren. Durch die Neuauflage des Programms im vergangenen Jahr bestehen nun für jedes Revier individuelle Möglichkeiten.

Welches Verständnis haben Sie von der Jagd? 
Was macht den Unterschied zwischen Jägern und Jagdscheininhabern aus?

Als waidgerechte Jägerinnen und Jäger liegt uns das Wild am Herzen. Sich für artgerechte Lebensräume und ­einen Platz für Wildtiere in der Kulturlandschaft einzusetzen, macht den entscheidenden Unterschied. Dass in Feld-revieren der Erfolg der Niederwildhege maßgeblich auch von ausreichend Brut- und Deckungshabitaten abhängt, ist bekannt. Doch auch in waldreichen Revieren ist man gut beraten, wenn man um Hegeflächen wirbt. Sprechen Sie beim nächsten Waldbegang die Verantwortlichen der Forstpartie auf neue Äsungsflächen an. Nicht um dort zu jagen, sondern um dem wiederkäuenden Schalenwild umittelbar zum Einstand attraktive Äsungsflächen als Alternative zu jungen Bäumen und Trieben anzubieten. Wunderbarer Neben­effekt bei diesen Flächen: Mit wenig Aufwand lässt sich ein Mehrwert für weitere Arten schaffen. Lesen Sie hierzu in dieser Ausgabe den Artikel „Unkenrufe aus dem Wildacker – Wertvoller Amphibienschutz ohne großen Mehraufwand“. 

 

Was wird gefördert?

Das LJV-Artenschutzprogramm gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile:

  • Bezuschussung von Saatgutmischungen für Blühflächen

  • Bezuschussung von Pflegearbeiten an Gehölzen/(Feucht-)Biotopen

  • Bezuschussung der Neuanlage von Biotopen und niederen Feldhecken

 

Wie wird gefördert?

Bei der Bezuschussung von Pflegearbeiten und Neuanlagen von Streu- und Wildobst, Gehölzen, Feldhecken und (Feucht-)Biotopen nehmen die Mitglieder (in Absprache mit den zuständigen Biotop-Obleuten vor Ort) Kontakt mit dem LJV auf. Vor Beginn der Arbeiten muss das Vorgehen – formlos geschildert – beim LJV eingereicht werden. Nach Überprüfung des Antrags und der Freigabe durch den LJV wird nach Beendigung der Arbeiten der tatsächliche Stundenumfang mit einem Formblatt eingereicht. Dabei wird in der Regel ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeitskosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Die gegebenenfalls notwendige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.

 

Ablauf Saatgutförderung

Es werden keine ausgewählten Mi­schungen bezuschusst. Stattdessen müssen die eingereichten Mischungen einer der drei folgenden Kategorien zu­geordnet werden können:

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Kategorie 1: 20 % - Zuschuss „Wildacker“

  • Zweijährige Mischung
  • 10 unterschiedliche Pflanzenarten

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Kategorie 2: 40 % - Zuschuss „Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten

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Kategorie 3: 60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten
  • Gebietsheimisches (autochthones) Saatgut nach jeweiligem Ursprungsgebiet