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Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.
Ziel der Bezuschussung ist es, dass Flächen dauerhaft begrünt werden und mehrjährig stehen bleiben. Das Saatgut wird dem Landwirt kostenlos vom Jäger zur Verfügung gestellt, der Jäger bekommt 50 Prozent Bezuschussung über den LJV, die andere Hälfte übernimmt er selbst.
Das Ziel ist einzelne Flächen dauerhaft zu begrünen. Dafür kommen erprobte mehrjährige Saatmischungen zum Einsatz, die den Landwirten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das Prinzip funktioniert so: Landwirte erhalten das Saatgut kostenlos vom Jäger, dieser bekommt 50% Prozent Zuschuss vom Landesjagdverband, die andere Hälfte trägt er selbst. Die Landwirte stellen Flächen zur Verfügung und übernehmen die Bearbeitung.
Die Bestellungen der vorgegebenen Mischungen bei einem der aufgeführten Hersteller (vgl. Tabelle) laufen gesammelt über die Jägervereinigungen (Biotopobleute), Hegeringe oder Hegegemeinschaften. Nach Erhalt des Saatguts reichen diese die Rechnung formlos beim LJV ein, der 50 % der Saatgutkosten erstattet.
Achtung: Landwirtschaftliche Flächen, für die Landwirte Ausgleichsleistungen nach dem „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ (FAKT) bekommen, müssen mit vorgeschriebenen Saatmischungen eingesät werden, die LJV-Mischungen dürfen hier nicht verwendet werden. Unsere Mischungen können jedoch im Rahmen der EU-Greening-Verpflichtung für die Brachebegrünung der sogenannten Ökologischen Vorrangflächen verwendet werden.
Die Mischungen auf einen Blick
Die Dauerwildwiesenmischungen sind zur Neuanlage von Äßungsflächen konzipiert worden. Bei Wühlschäden im Grünland, vor allem bei artenreichen Mähwiesen (FFH-Wiesen), wird von einer Verwendung dieser Mischung abgeraten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des LJV.
Aussaatempfehlungen und Saattiefen
Die optimale Aussaatzeit für alle fünf Mischungen ist Ende März bis Ende April. Bei zu früher Aussaat ist die Gefahr des Erfrierens der auflaufenden Saat sehr hoch, bei zu später Saat die des Vertrocknens. Nur ein feinkrümeliges und abgesetztes Saatbeet ist die Garantie für ein gutes Auflaufen und raschen Aufwuchs.
Saattiefen:
Von einer „Obenauf-Saat“ in bestehendes Grünland wird dringend abgeraten (Grünlandumbruch ist verboten!). Der Erfolg tendiert gegen Null und es ist Geld- und Zeitverschwendung.
Auf Antrag fördert der LJV auch fachlich sinnvolle Pflanzungen von niedrigwüchsigen Gehölzen, Hecken, Streu- und Wildobst sowie auch die Anlage, Pflege und Instandsetzung von Stillgewässern. Formlose Anträge werden in der Geschäftsstelle des LJV geprüft und ein Zuschuss von bis zu 50 % der jeweiligen Kosten gewährt. Vor allem eine notwendige Nachpflege durchwachsener Hecken und Gehölze wird gerne durch uns gefördert.
Anträge mit Gesamtkostenaufstellung und Schilderung/Planung des Vorgehens müssen vor Arbeitsbeginn beim LJV eingereicht werden, der nach Überprüfung des Antrags einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeiterkosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Anträge werden formlos an die Geschäftsstelle des LJV gesandt. Die gegebenenfalls notwenige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.