Frischer Wind in der ­Agrarförderung

Die Allianz für Niederwild stellte die Agrarförderprogramme des Landes auf den Prüfstand. Ein Meilenstein ist nun mit einer neuen Fördermaßnahme erreicht.

 

  • Foto: Greiner (LJV)

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E s ist Mitte Oktober im Jahr 2017. Auf einer Wiese südlich des Flughafens Stuttgart, nahe der Bundestraße 27 treffen sich einige Personen und warten. Ein dunkler Wagen fährt vor, Landwirtschaftsminister Peter Hauk steigt aus. Anlass des Treffens ist die Projektvorstellung „Allianz für Niederwild“ und die Eröffnung der ersten Modellregion auf den Fildern. Bei der Besichtigung mehrjähriger Blühflächen kommt die Frage nach den aktuellen Umsetzungsmöglichkeiten auf. Es wird schnell klar: In dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sind bisher nur einjährige und überjährige Blühmischungen möglich. Was vor allem das Rebhuhn braucht, fehlt hingegen, nämlich Brachestrukturen als Brutplatz im kleinräumigen Wechsel mit geeigneten Nahrungsflächen. Im Nachgang zu dem Termin wurden die LAZBW-Wildforschungsstelle und der Landesjagdverband vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz aufgefordert, eine niederwildfreundliche Fördermaßnahme für das FAKT auszuarbeiten. Mit Erfolg! Ab 2019 wird es eine solche Maßnahme unter dem Titel „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“ geben.

 

Die Maßnahme

 

Mit der neu eingeführten FAKT-Maßnahme fördert das Land Baden-Württemberg Landwirte, die Flächen aus der Produktion nehmen und dafür mehrjährige Lebensräume für Feldhase, Feld­vögel und Insekten schaffen. Die Bewirtschaftung ist einfach erklärt: Im ersten Standjahr wird die komplette Fläche mit einer Blühmischung eingesät. Ab dem zweiten Standjahr wird im Wechsel die Hälfte der Blühfläche stehengelassen und die andere Hälfte umgebrochen und neu eingesät. Dadurch wird die Strukturvielfalt auf Schlagebene erhöht und ein Nebeneinander von Deckung (Brut- und Setzplatz) und Nahrungshabitat geschaffen. Die Vorteile Mit dieser Maßnahme sollen neben dem Niederwild vor allem auch Blütenbesucher, insbesondere Wildbienen, und landwirtschaftliche Nützlinge, wie z. B. Spinnen oder Laufkäfer, gefördert werden. Darüber hinaus stellen Agrarumweltmaßnahmen ein alternatives Einkommen für Landwirte dar. Ein weiterer Vorteil der Maßnahme: Im letzten Antragsjahr wird der Vorfruchtwert des Ackers gesteigert Die Fördervoraussetzung Wie im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) üblich, ist die Zahlung der Ausgleichsleistung an bestimmte Bedingungen gekoppelt:

- Aussaat einer vorgegebenen FAKT-Blühmischung bis spätestens 15. Mai (10 kg/ha),

- Einhaltung einer Winterruhe bis 15. Januar im Folgejahr, danach auf ca. ½ der Fläche Mulchen und Boden­bearbeitung zur Vorbereitung der Neuansaat möglich,

- Spätestens bis 15. Mai auf ½ (mind. ⅓ bis max. ⅔) der Fläche Neuansaat der Blühmischung, Querteilung empfohlen,

- In den folgenden Antragsjahren wechseln Neuansaat und Bracheteil jährlich,

- Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Im letzten Antragsjahr ist eine ackerbauliche Nutzung (Vorbereitung einer Folgekultur) auf der Förderfläche wieder ab dem 01.09. möglich,

- Mindestgröße 0,5 ha, Mindestbreite 10 m,

- Die Maßnahme ist 5 Jahre auf der gleichen Fläche durchzuführen,

- Anrechnung als Ökologische Vorrangfläche ist nicht möglich,

- Die jährliche Ausgleichsleistung beträgt 540 €/ha (Kalkulationsgrundlage: Durchschnittliche Deckungsbeitragsverluste).

 

Welche Rolle spielt die Jägerschaft

 

Den Jägerinnen und Jägern kommt bei der Einführung dieser neuen Maßnahme eine wichtige Rolle zu. Der Vorteil der Jägerschaft ist eine durch das Revierjagdsystem bedingte flächendeckende Präsenz im Land und in den meisten Fällen ein guter Draht zur Landwirtschaft, das gilt es zu nutzen. Die Allianz für Niederwild erarbeitet derzeit in Abstimmung mit dem Ministerium ein Faltblatt zur neuen FAKT-Maßnahme. Machen Sie jedoch schon jetzt Werbung bei Ihren Landwirten. Weisen Sie darauf hin, dass ab dem Jahr 2019 diese Maßnahme im Förderprogramm enthalten ist und so dem Rebhuhn, Feldhasen und anderen Offenlandarten geholfen werden kann.