Mit der neuen FAKT-Maßnahme „Lebensraum Niederwild“ hat die Allianz einen wichtigen Meilenstein im Projekt erreicht. Bis dahin hatte man schon gemeinsam mit Jägern, Landschaftserhaltungsverbänden und anderen Akteuren in lokalen Projekten viel auf die Fläche gebracht. Im Rhein-Neckar-Kreis waren dies rund 40 Hektar Blühfläche, welche die Landwirte frei-willig, als Greening-Maßnahme oder über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) umgesetzt haben. Besonders Letztere war und ist mit Sicherheit eine der finanziell attraktivsten Möglichkeiten, wenngleich die Anforderungen (Gebietskulisse, Vertrag, Auflagen etc.) relativ hoch sind.
Umso größer war der Schock, als sich in diesem Frühjahr Stimmen andeuteten, dass keine LPR-Verträge mehr abgeschlossen werden könnten, wenn nun dieselbe Maßnahme auch über das FAKT-Programm möglich ist. Das hätte das Lokalprojekt im Rhein-Neckar-Kreis etliche Hektar Blühfläche gekostet! In zahlreichen Gesprächen mit den vier Regierungspräsidien, den Ministerien und anderen Institutionen wurde die Thematik intensiv diskutiert.
Gemeinsam mit den Landschaftserhaltungsverbänden und dem Regierungspräsidium Stuttgart hat der Landesjagdverband und die LAZBW-Wildforschungsstelle nun einen gangbaren Weg erarbeiten können, der von allen Akteuren mitgetragen wird. So wird in Zukunft die Anlage von Blühbrachen mit wechselnder Neuansaat in beiden Programmen weiterhin gefördert, sodass die Flexibilität für die Landwirte erhalten bleibt.
Hierbei wird FAKT-Maßnahme „Lebensraum Niederwild“ als flächendeckend wirksames Agrarförderprogramm überall möglich sein. Wird die gleiche Maßnahme über die Landschaftspflegerichtlinie umgesetzt, so muss dies im Rahmen eines Projektes mit einer engen fachlichen Begleitung und Beratung erfolgen. Durch den erhöhten Aufwand wird jedoch auch eine höherer Fördersatz genehmigt. Die ausführliche Position der Allianz für Niederwild und der Landschaftserhaltungsverbände hierzu wird in Kürze auf der Homepage des Landesjagdverbandes veröffentlicht.