Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben am 17.08.2022 eine neue Planungsgrundlage veröffentlicht. Das Papier mit dem Titel „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Auerhuhnvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ berücksichtigt
- die in einem internationalen Forschungsprojekt der FVA gewonnen Erkenntnisse zum Einfluss von Windkraft auf Auerhühner,
- den Auftrag der Taskforce der Landesregierung, die Ausweisung von Windkraftstandorten zu beschleunigen und
- die aktuell und historisch vorliegenden Monitoringdaten (u.a.) der Jägerschaft (AHG, AHR FDS, AHR CW) zum Vorkommen des Auerwildes.
Aus Sicht des Auerhuhnschutzes werden vier Empfehlungen abgeleitet:
- Flächen, die mit keinen Restriktionen belegt sind,
- Flächen mit Restriktionen,
- Flächen mit Ausschlussempfehlungen und
- Populationsverbundflächen.
Diese spiegeln auch die unterschiedlichen rechtlichen Hürden bei einem geplanten Vorhaben und die voraussichtliche Verfahrensdauer wider
Die jetzigen Planungsgrundlagen/das Hinweispapier sind eine Hilfe für Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Sie haben keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit - der Antrag für den Bau von WEA kann für alle Flächen gestellt werden. Allerdings ist nun eine Genehmigung von Standorten "mit Ausschlussempfehlung" sehr, sehr unwahrscheinlich und kaum zu bekommen.
Das vom UM interpretierte Naturschutzrecht macht einen großen Unterschied zwischen innerhalb und außerhalb von Vogelschutzgebieten – dem folgt die Planungsgrundlage. Da ein Großteil der Auerhuhnflächen in Vogelschutzgebieten liegt, sind die meisten Auerhuhnvorkommen von WEA ausgenommen.
Nicht alle Auerwildvorkommen liegen allerdings in Natura 2000-Gebieten. Aber auch für die Flächen „mit Restriktionen“ gilt: das Auerhuhn muss im Genehmigungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.
Der beschleunigte Ausbau der Windenergie und der Schutz der seltenen Auerhühner in Baden-Württemberg lassen sich an den meisten Stellen gemeinsam verwirklichen.
Weiterührene Links finden Sie hierunter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-planungsgrundlage-windenergie-und-auerhuhn/
https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Daten_und_Tools/Geodaten/Windenergieanlagen_im_Wald/windenergie_auerhuhn_karte.pdf