Kitzrettung

Rehkitzrettung mit Drohnen

In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert. Das Verfahren bietet Landwirten und Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv ihrer tierschutzrechtlichen Verantwortung gegenüber des Wildes nachzukommen. Da dieses Verfahren aktuell noch nicht flächendeckend vertreten ist, finden Sie nachfolgend die bereits etablierten Drohnenteams sowie andere Projekte, die sich auf die Rettung von Rehkitzen spezialisiert haben.

Neu auf landesjagdverband.de

Drohnenförderung 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf.

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EU Drohnenverordnung

Zum 01.01.2024 trat die neue EU Drohnenverordnung auch in Deutschland in Kraft.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Kitzrettung finden Sie auch bei der Deutschen Wildtierrettung e.V. oder auf www.kitzrettung-hilfe.de

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Drohnen für die Kitzrettung werden gefördert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert jetzt wieder Drohnen für die Rettung von Jungwild während der Frühmahd. Das…

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Rehkitzrettung und Presse

Den im Mai 2024 in der Jagd in Baden-Württemberg erschienenen Artikel "Kitzrettung und Presse" lesen Sie hier.

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Rehkitzrettung mit Drohnen

Den im April 2023 in der Jagd in Baden-Württemberg erschienenen Artikel "Rehkitzrettung mit Drohnen" lesen Sie hier.

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Übersichtskarte zu Kitzrettungsprojekten

Pressemeldung: Einsatz älterer Drohnen für Jungtierrettung jetzt dauerhaft möglich

 Bundesverkehrsministerium erlaubt Geräte ohne EU-Zertifizierung weiterhin. DJV und DWR begrüßen Entscheidung. Kritikpunkt: Einsatzbereich ist weiterhin eingeschränkt.

(Berlin/Hamburg, 9. Oktober 2024) Das Bundesverkehrsministerium hat eine unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz von älteren Drohnen für die Kitzrettung beschlossen. Damit können die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen am 1. Januar 2024 beschafften Drohnen für einen breiten Einsatzbereich dauerhaft genutzt werden – obwohl eine EU-Zertifizierung fehlt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Regelung, die einer Forderung der Verbände entspricht und dem Tierschutz dient.

Die Verbände kritisieren jedoch, dass die Regelung nicht weit genug geht. Gewisse Beschränkungen können Jungwildretter in der Praxis vor erhebliche Probleme stellen. Die Bestandsdrohnen müssen nach wie vor größere Abstände zu Straßen und Infrastruktur einhalten als neuere, zertifizierte Drohnen. Zudem dürfen sie nicht außer Sichtweite fliegen.

Die neue Regelung ersetzt ab dem 20. November 2024 eine zunächst befristete Ausnahmeregelung. Bei den neueren Drohnen, die bereits über eine EU-Zertifizierung verfügen, ist das mögliche Einsatzspektrum weiter. Hintergrund der Ausnahme für die Bestandsdrohnen ist unter anderem die Förderung der Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ohne Ausnahmeregelung wäre der Einsatzbereich älterer Drohnen so stark eingeschränkt gewesen, dass ein Einsatz für die Jungwildrettung kaum noch möglich wäre. Die Jungtierrettung ist ein wichtiges Einsatzgebiet von Drohnen mit Wärmebildkameras.

Drohnenförderung 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf. Um den Einsatz dieser Technik – und damit den Schutz von Wildtieren – voranzutreiben, stellt das BMEL weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört. Es werden Drohnen gefördert, die mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion.
  • CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen
    (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746.

Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller wird in 2024 eine Drohne gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann bis zum 14. Juni 2024 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hier beantragt werden.

ALLE INFOS FINDEN SIE HIER: 
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/027-rehkitzrettung.html