COVID-19


Aktuelle Corona-Regelungen und jagdliche Belange

Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) an das Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Die Änderungen sind am 3. April 2022 in Kraft getreten und sind vorerst gültig bis einschließlich 1.Mai 2022.

Aufgrund der Anpassung fallen fast alle Beschränkungen im Alltag durch die Corona-VO weg.

  • Es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen mehr.
  • Es gibt keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Sie gilt nur noch in wenigen Bereichen (ÖPNV). Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird weiterhin in Innenräumen empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m  nicht eingehalten werden kann.
  • Es gibt  keine Testpflicht mehr bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung (z.B. Jagdscheinkurse) u.a..  
     
  • Die zuständigen Ministerien können Rechtsverordnungen mit Test-und Maskenpflicht erlassen, wenn die Infektionslage dies erforderlich macht.

Jagdausübung Einzeljagd
Keine Einschränkungen bei der Einzeljagd und jagdlichen Tätigkeiten (Hochsitzbau, Kitzrettung, Nachsuchen …)

Bewegungsjagden: Derzeit nicht relevant!

Veranstaltungen von Jägervereinigungen und Hegeringen (z.B. Info-Veranstaltungen, Schulungen etc.): keine Auflagen mehr.

Bei Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen, also z.B. Mitgliederversammlungen von KJVen und Hegeringversammlungen gibt es keine Auflagen mehr, aber Empfehlung zum Einhalten von Mindestabstand, Masketragen und Lüften in Innenräumen.

Schießstätten, jagdliches Schießen
Keine Beschränkungen.

Jagdhornblasen
Das Jagdhornblasen ist in den Corona-Verordnungen nicht direkt geregelt. Die Regelungen die von Blasmusik- und Chorverbänden empfohlen werden, können auch für das Jagdhornblasen zu Grunde gelegt werden.

  • Möglichst großen Probenraum wählen, keine Abstandsvorschrift, aber Empfehlung 1,5 – 2 m
  • Zugang nur für Personen ohne Symptome - Eigenverantwortung der MusikerInnen, Freiwillige Weitergabe der Information an MusikerInnen, wenn nach einer Probe eine Infektion bekannt wird, die eventuell schon bei der Probe vorhanden war.
  • Regelmäßiges Lüften während der Probe

Jagdgebrauchshundewesen
keine Beschränkungen mehr.

Jagdliche Ausbildung und Jägerprüfung
Informationen erhalten Sie hier.


Bläser- und Schießwettbewerbe Bund/Land

Bundesbläserwettbewerb
Der Bundesbläserwettbewerb, der im zweijährigen Turnus stattfindet, wurde auf 2023 verschoben. 

Landesbläsertreffen
Das  Landesbläsertreffen am 28.6.2020 in Freiburg wurde abgesagt.  Das Landesbläsertreffen wird im Jahr 2022 zum gleichen Datum in Karlsruhe stattfinden.

Schießwettbewerbe
Die Schießwettbewerbe im Land sollen 2022 wie vorgesehen stattfinden.