Im Idealfall werden die Hunde gefunden und der Besitzer anhand der Telefonnummer auf der Halsung bzw. der Täto- oder Chipnummer ermittelt. Leider gab es aber immer wieder Vorfälle, bei denen Jagdhunde in Tierheimen „verschollen“ sind. Teils begründen die Tierheime die Weitervermittlung der Hunde damit, dass der Halter nicht im Tierheim nach seinem Hund gesucht hätte und dass der Hund nicht in einem Haustierregister gemeldet sei.
Der LJV empfiehlt Jägern, die ihren Hund nach der Jagd vermissen, eine Email mit der Hundebeschreibung, Bild und Täto- bzw. Chipnummer an die Tierheime im Land zu schicken, um ihren Willen zum Wiederauffinden ihres Hundes zu demonstrieren. Teilweise werden die Hunde in weiter entfernte Tierheime gebracht, so dass die Mail an alle Tierheime geschickt werden sollte. Zusätzlich sollte man bei den Tierheimen in der Umgebung telefonisch nach seinem vermissten Vierbeiner fragen.
Eine Übersicht der Tierheime im Land finden Sie hier.
Der LJV rät außerdem seinen Mitgliedern dringend, ihre Hunde bei "FINDEFIX- das Haustierregister des deutschen Tierschutzbundes" (https://www.findefix.com/) oder bei Tasso (www.tasso.net) kostenlos registrieren zu lassen, da die Tierheimmitarbeiter teilweise mit den rassespezifischen Tätonummern nichts anfangen können, sondern nur bei den großen Registern nach den Besitzern suchen.