Anerkannte Papiere sind kein Statussymbol, sie dienen als Nachweis, dass der Hund aus einer Verpaarung stammt, deren Vorfahren hinsichtlich ihres Wesens, ihrer Gesundheit und ihrer Leistung überprüft worden sind.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Hund keine JGHV-Papiere hat:
• Seine Eltern wurden aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Zucht zugelassen.
Es gibt eine große Anzahl von Erbkrankheiten (z.B. Hüftgelenksdysplasie, Epilepsie, Linsenluxation), die zum Zuchtausschluss führen. Bei einem Welpen ohne Papiere hat man keinerlei Nachweis darüber, dass seine Vorfahren frei von Erbkrankheiten waren.
• Seine Eltern wurden aus anatomischen Gründen nicht zur Zucht zugelassen.
Hier geht es nicht um die Schönheit eines Hundes. Anatomische Abweichungen vom Rassestandard bringen auch Nachteile hinsichtlich des jagdlichen Einsatzes des Hundes mit sich. Dies sind z.B. Augenlidfehlstellungen oder Zahnfehler.
• Seine Eltern entsprechen nicht den Leistungsanforderungen.
Dies können z.B. fehlender Laut, mangelnde Passion oder mangelhafte Nasenleistung sein.
• Seine Eltern wurden wegen ihres Wesens nicht zur Zucht zugelassen.
Auch das Wesen des Hundes wird vererbt. Zu den Wesensfehlern zählen z.B. Schußscheue, Ängstlichkeit oder übersteigerte Aggressivität.
• Er ist eine "Gebrauchsmischung" aus zwei verschiedenen Rassen.
Die meisten der hier eingesetzten Elterntiere fallen allerdings unter mindestens eine der drei vorgenannten Kategorien und sind innerhalb ihrer Rasse nicht zur Zucht zugelassen. Häufig wird versucht unter dem Deckmantel "Gebrauchsmischung" die Mängel der Eltern zu verstecken.
• Seine Eltern haben keine Prüfungen abgelegt.
Hier stellt sich die Frage: Warum? War dem Besitzer im Vorfeld bewusst, dass sein Hund die Prüfung nicht bestehen würde? Kann sein Hund bestimmte Leistungen nicht erbringen? War er zu bequem oder zu beschäftigt, um den Hund auf die Prüfung vorzubereiten? Wenn er keine Zeit oder keine Motivation für eine Zuchtprüfung aufbringt, was ist dann seine Motivation bei der Welpenaufzucht? Geringster Aufwand und maximaler Ertrag?
• Seine Eltern haben keine Papiere.
Diese Eltern fallen dann unter eine oder mehrere der vorher genannten Kategorien.
• Er ist eine ausländische Rasse, die nicht den Zulassungsbedingungen der BrPO entspricht.
Wenn diese Rasse nicht durch einen JGHV-Verein in Deutschland vertreten ist muss hier beim Kauf unbedingt auf das FCI-Logo der Federation Cynologique Internationale geachtet werden. Viele Jagdhunderassen können mit FCI-Papieren aus dem Ausland auf Leistungsprüfungen des JGHVs geführt werden. Eine Liste der zugelassenen Rassen finden Sie auf der Internetseite des JGHV.
• Er hat Papiere von einem anderen Verein, der nicht dem JGHV angeschlossen ist.
Oft entsprechen die Zuchttiere und auch die Anforderungen an den Züchter und die Zuchtstätte nicht den Anforderungen des JGHV. Einen Verein kann jeder ohne das nötige kynologische Wissen (und Gewissen) gründen. Die Papiere von Vereinen ohne den „Sperlingshund“ (das ist das Logo des JGHV) sind nicht anerkannt und man kann mit solchen Papieren in einigen Bundesländern keine Brauchbarkeitsprüfungen ablegen. Eine Prüfung der Anlagen und Leistungen bei den Zuchtvereinen ist nicht möglich, solange der Hund keine Registerpapiere besitzt. Die Ausstellung der Registerpapiere kostet wiederum Geld, das man auch gleich von Anfang an in einen Welpen aus anerkannter jagdlicher Leistungszucht hätte investieren können.
In Baden-Württemberg können Jagdhunde nur noch dann zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden, wenn ihre Abstammung den Zulassungsvoraussetzungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung vom 01.04.2017 entspricht.
Zugelassen können werden:
- Jagdhunde, die an Leistungsprüfungen des JGHV teilnehmen dürfen.
- Jagdhunde mit Arbeitsprüfungen der FCI Gruppen 6 (Lauf-, Schweißhunde und verwandte Rassen), 7 (Vorstehhunde) und 8 (Apportier-, Stöber- und Wasserhunde) mit Abstammungsnachweis ihres jeweiligen Zuchtverbandes.
- Jagdhunde, deren Rasse ihren Ursprung in Ländern außerhalb des Wirkungsbereichs der FCI hat, sofern sie einen vom im Ursprungsland zuständigen Zuchtverband anerkannten Abstammungsnachweis haben.
- Jagdhunde mit einem vergleichbaren Abstammungsnachweis und Registerbescheinigung des VDH.
- Nachkommen der ersten Generation (F1) der unter a), b) und c) genannten Jagdhunde.
- Als lokale Besonderheit Schwarzwälder Schweißhunde und Schwarzwälder Bracken (Wälderdackel) mit Papieren ihres Verbandes/Vereins.
- Jagdhunde, die vor dem 1.1.2018 gewölft wurden und nach der BrPO von 2010 zugelassen waren.
In Ausnahmefällen können Jagdhunde, die die Voraussetzungen der Buchstaben a) – g) nicht erfüllen, von dem zuständigen Kreisjägermeister unter Mitwirkung des Hundeobmanns zur Prüfung zugelassen werden.
Der LJV empfiehlt daher aus vorstehenden Gründen beim Welpenkauf darauf zu achten, dass der zukünftige Jagdbegleiter JGHV-Papiere hat.
Vorsicht! FCI ist nicht gleich FCI!
Das Logo der anerkannten „echten“ FCI (Federation Cynologique Internationale) ist blau. Logos in anderen Farben, die täuschende Ähnlichkeit mit dem Original haben, machen sich manche Vereine zu Nutzen um "Welpen mit FCI-Papieren" zu verkaufen.