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Das Waffengesetz wurde zuletzt im Jahr 2020 umfassend geändert, unter anderem wurden die Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit erhöht und eine verpflichtende Verfassungsschutzabfrage eingeführt. Legale Waffenbesitzer gehören zu den am strengsten überwachten Personengruppen in Deutschland und jeder einzelne wird dauerhaft durch behördliche Abfragen bei Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz überwacht. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht u.a. eine konsequente Entwaffnung von Terroristen und Extremisten vor.
Vorhandene Daten aus den Kriminalstatistiken und die Einschätzungen im Bundeslagebild Waffenkriminalität zeigen, dass Straftaten mit Schusswaffen rückläufig sind. Im Jahr 2021 gab es über 5 Millionen Straftaten, Schusswaffen kamen bei 0,16 Prozent der Fälle zum Einsatz. Derzeit wird allerdings in den Statistiken nicht zwischen legalen und illegalen Waffen differenziert. Bis 2015 erhobene Daten zeigen jedoch, dass 95 Prozent der Straftaten mit erlaubnisfreien oder illegalen erlaubnispflichtigen Waffen begangen werden. Das Problem sind also nicht die legalen Waffenbesitzer, sondern diejenigen, die sich Waffen illegal besorgen.
Härteres Durchgreifen und eine Verschärfung des Waffenrechtes sind zweierlei: Die bestehenden Gesetze sind ausreichend, müssen nur konsequent angewandt werden. Das zeigt auch das genannte Beispiel. Es ist völlig klar: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Wer den Staat ablehnt, wer nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, darf keine Waffen besitzen. Als Jagdverbände fordern wir, konsequente Überprüfung durch die Behörden und entsprechendes Handeln. Wir stellen jedoch heute schon fest, dass die Behörden zu wenige Kapazitäten dafür haben. Ein Beispiel: Ein legaler Waffenbesitzer in Berlin muss nur alle 360 Jahre mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle der Waffenaufbewahrung rechnen. Kämen jetzt noch Verschärfungen hinzu, würde der Verwaltungsaufwand wachsen. Der Kampf gegen den illegalen Waffenbesitz würde damit wohl eher behindert. Das führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit!
Die Nicht-Verlängerung von Jagdschein und Waffenbesitzkarte von AfD-Mitgliedern betrifft Regionen, in denen der Verfassungsschutz die jeweilige Landesorganisation der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Generell ziehen wir als Jagdverband Einzelfallprüfungen und -entscheidungen pauschalen Urteilen vor. Die Parteizugehörigkeit darf dabei nur ein Aspekt sein, aber nicht per se ein Kriterium für ein Verbot von Waffenbesitz sein – solange die Partei rechtstaatliche Grundsätze uneingeschränkt anerkennt und/oder nicht verboten ist.
Wir haben hohe Qualitätsstandards, die in einem Ausbildungs- und Prüfungsleitfaden definiert und mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgestimmt sind. Sie müssen nicht zuletzt aus Gründen des Tierwohls, der Lebensmittelsicherheit und der Sicherheit bei der Waffenhandhabung eingehalten werden. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist deshalb nicht hinreichend aussagekräftig.
Ein gesellschaftlicher Trend ist, dass die Liebe zur Natur zu-, das Wissen um die komplexen Zusammenhänge in der Natur aber abnimmt. Das spiegelt sich in der gestiegenen Anzahl derjenigen, die sich zur Prüfung anmelden und in den Prüfungsergebnissen. Die Prüfung ist anspruchsvoll, deshalb liegt die Durchfallquote bundesweit bei 25 Prozent, in Baden-Württemberg sogar bei 39 Prozent. (https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2023-06/2023-06_Infografik_Jaegerpruefung_2022.jpg)
Das Weltbild der Jägerschaft fußt auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Bereitschaft, sich für das Allgemeinwohl und den Natur- und Artenschutz ehrenamtlich zu engagieren. Parteipolitische oder religiöse Präferenzen spielen keine Rolle. Jägerinnen und Jäger sind überdurchschnittlich engagiert im Naturschutz: Über 40 Prozent bekleiden ein Ehrenamt. Im Bundesschnitt sind es lediglich 19 Prozent.
Jägerinnen und Jäger müssen über umfassendes Wissen aus vielen Bereichen verfügen. Während in der schriftlichen Prüfung aus verschiedenen vorgegebenen Antworten die richtigen angekreuzt werden müssen, sind bei der mündlichen Prüfung die Fragen direkt zu beantworten. Hier zeigt sich, ob ein Anwärter wirklich die Voraussetzungen für einen Jagdschein mitbringt. Die Anforderungen sind zu Recht hoch.
Corona hat für die Bürgerinnen und Bürger Zeitfenster geschaffen, wodurch die Jagd enormen Zulauf erfahren hat. Viele Menschen haben sich zur Jägerprüfung angemeldet, die sich erstmals mit der Thematik beschäftigen, anders als andere, die in einem jagdlichen Umfeld aufgewachsen sind. Das mag zu den Ergebnissen beigetragen haben. Statistiken darüber gibt es jedoch nicht.
Gleichzeitig fand in den Corona-Jahren kein oder nur eingeschränkter Präsenzunterricht statt, was ebenfalls zu höheren Durchfallquoten beigetragen hat.
Ein Trachtenjanker ist ein Kleidungsstück. Er ist keineswegs für ausgebildeten Jäger vorbehalten. Und Kleidung, die einen alternativen Lebensstil vermuten lässt, hat nichts mit der Befähigung zur Jagd zu tun. Entsprechend fließt weder der eine noch der andere Stil in die Beurteilung ein.
Die Gründe für das Durchfallen stehen im Protokoll. Fällt eine zu prüfende Person mehrfach durch, sollte die Lernmethode überdacht oder die konkrete Ausbildung hinterfragt werden. Möglicherweise ist aber auch die Jagd nicht das Richtige für diese Person, wenn sie sich mit dem Aneignen des notwendigen Wissens schwertut. Die sichere Handhabung der Waffe, eine bestimmte, tierschutzgerechte Schießleistung und Wissen um die Lebensmittelsicherheit sind besonders entscheidend. Wer hier Fehler macht, besteht die Prüfung nicht.
Mitgliederverwaltung der KJV
Obmann für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KJV
Melanie Rein
E-Mail: info(at)landesjagdverband.de
Tel.: 0711 995899-54
Martin Bürner
E-Mail: buerner(at)landesjagdverband.de
Tel.: 0711 995899-62
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Samuel Golter
E-Mail: golter(at)landesjagdverband.de
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Tamara Kurz
E-Mail: kurz(at)landesjagdverband.de
Tel.: 0711-268436-27
Simon Keck
E-Mail: keck(at)landesjagdverband.de
Tel.: 0711 995899-13
Die Übersicht über alle Mitarbeiter*innen der LJV-Geschäftsstelle, ihre Zuständigkeitsbereiche und die Kontaktdaten finden Sie hier.