ASP: Das fordert der LJV

Aufhebung der Jagdruhezeit, rasche Einrichtung von Verwahrstellen, Gebührenbefreiung für die Untersuchung von Frischlingen - der Landesjagdverband nimmt Stellung.

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Der LJV fordert angesichts einer drohenden ASP-Epidemie mit unabsehbaren Folgen für die Landwirtschaft:

  • die Aufhebung der Jagdruhezeit im März und April,
  • eine Überprüfung von Schutzgebietsverordnungen (Biosphärengebiete, Naturschutzgebiete, Flächenhafte Naturdenkmale) mit Einschränkungen für die Schalenwildbejagung oder Jagdverboten und ggf. Befreiungen davon;
  • eine Gebührenbefreiung für die Untersuchung von Frischlingen < 25 kg auf Trichinen;
  • eine Unterstützung durch die örtlichen Behörden in Sachen Verkehrssicherung bei der Durchführung von Drückjagden (Beschilderung, Gebührenbefreiung);
  • die Gewährung einer staatlichen Prämie für die Erlegung von Frischlingen < 25 kg;
  • Rasche Einrichtung von Verwahrstellen in allen Landkreisen und sofortige Nutzung als Konfiskatsammelstellen (Aufbruch, sonstige tierische Nebenprodukte von Schwarzwild)
  • Die vorrangige Behandlung der Forderungen im Rahmen des vom Ministerium eingerichteten Runden Tisches Schwarzwild.

Unser Appell: Nehmen Sie den Aufruf zur Reduktion von Schwarzwildbeständen ernst und tragen Sie aktiv dazu bei!

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vieles anders sein wird: Dann ist für eine waidgerechte Bejagung kein Platz mehr, es wird nur noch um Seuchenbekämpfung mit allen verfügbaren Mitteln gehen. Eine sinnvolle Nutzung des Schwarzwildes als hochwertiges Lebensmittel ist dann voraussichtlich nicht mehr möglich.

 

 

Symptome, Maßnahmen, rechtliche Bestimmungen: Alle wichtigen Informationen rund um die ASP finden Sie hier.