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Liebe Jägerinnen und Jäger, liebe Mitglieder,
die Corona- Pandemie und damit verbundene Einschränkungen bestimmen auch weiterhin unser Leben. Sie betreffen auch jagdliche Belange.
Bund und Länder haben sich am 12.2.2021 grundsätzlich darauf verständigt, die Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens weitgehend beizubehalten. Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum 13.2.2021 angepasst. Sie gilt vorerst bis zum 7.3.2021.
Grundsätzlich gilt :"Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist sowohl tagsüber wie auch nachts nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Zu diesen triftigen Gründen gehören auch Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden im Rahmen der Jagdausübung. Weiterhin sind die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Jagd zu beachten."
Oberster Grundsatz auch bei der Jagd muss wie im Alltag sein, die Kontakte zu minimieren, um die Infektionsgefahr zu vermeiden und die Ausbreitung der Seuche herunterzufahren.
Hier finden Sie aktuell alle wichtigen Informationen rund um JAGD + COVID-19.
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