Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 72/2025 des MLR
Wieder ein Luchs überfahren – Wildtierkorridore müssen in Baden-Württemberg verbessert werden
Nach dem Tod eines dritten Luchses innerhalb von 15 Monaten auf einer Autobahn fordert der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV) sichere Wildtierkorridore und Querungshilfen.
(Stuttgart, 14. März 2025) Für viele Wildtiere stellt der Straßen- und Bahnverkehr eine tödliche Gefahr dar. Unter den jährlich rund 25.000 Unfällen mit größeren Wildtieren von Fuchs bis Wildschwein gibt es immer wieder Fälle, in denen besonders seltene und gefährdete Tiere zu Schaden kommen. Das bestätigt der Unfalltod eines Luchses am Hochrhein auf der Autobahn A 98 am Mittwoch, 12. März 2025. Bereits 2024 kamen zwei Luchse im Januar und September bei ihren Versuchen die A 8 und die A 5 zu überqueren ums Leben. Die derzeitige Gesamtpopulation der Luchse im Lande beläuft sich auf mindestens sechs Tiere. Der Verkehr ist die Hauptgefährdungsursache der Luchse im Land.
Um die Erfolge der Auswilderung von Luchsen im Schwarzwald und ihre Vernetzung mit den Luchspopulationen in der Schweiz, in Frankreich und im Pfälzer Wald nicht zu gefährden, fordert der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV), die Freihaltung von Wanderkorridoren rechtlich zu sichern und eine Offensive für den Bau von Grünbrücken und Querungshilfen zu starten.
Die Problematik der Freihaltung von Wanderkorridoren verschärft sich durch den Bau weiterer Infrastruktur immer mehr, daher muss dringend gehandelt werden. In der Aktualisierung des Generalwildwegeplans des Landes Baden-Württemberg sollte zudem ein verbindlicher Plan zum konkreten Bau von Querungshilfen an Fernstraßen und Bahnstrecken enthalten sein. Das würde nicht nur den extrem seltenen Luchsen helfen, sondern auch unzähligen weiteren Wildtieren wie der Wildkatze oder dem genetisch bereits zunehmend isolierten Rothirsch. Die Verpflichtung zum Abschuss von jungen Rothirschen, die ihre festgelegten Gebiete verlassen, soll nach Aussagen des Ministers für Landwirtschaft Peter Hauk abgeschafft werden, um den genetischen Austausch der isolierten Gebiete zu fördern. „Die Autobahn darf nicht zur Endstation für Luchse, Hirsche oder andere Tiere werden“, so der Hauptgeschäftsführer des LJV, René Greiner.
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Die Pressemitteilung 72/2025 des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 14.03.2025 “Luchs auf A98 bei Binzen überfahren” finden Sie untenstehend.