Fallenförderung Niederwild

Die Erfolgsgeschichte unserer Fallenförderung im Niederwildbereich geht auch in diesem Jahr weiter. Wir hoffen auch für dieses Jahr auf eine hohe Fördersumme (2024: 75.000 €), um wieder viele Reviere bei ihrer wertvollen Arbeit für den Artenschutz unterstützen zu können. Umso erfreulicher ist es, dass wir seit diesem Jahr sogar zwei unterschiedliche Fallenförderprogramme zur Verfügung stellen können. Die bisherige Fallenförderung für Niederwildhegegemeinschaften und zudem einen Fördertopf mit 150.000 € für Reviere im Auerwildgebiet. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem in der Mittelherkunft. Bei dem Fördertopf im Niederwildbereich handelt es sich um Mittel aus der Jagdabgabe. Die Gelder für unser Auerwild kommen aus dem dazugehörigen Maßnahmenplan Auerhuhn. Wichtig ist zudem, dass beide Töpfe zweckgebunden verwendet werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass wir zwei unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung stellen und sich die beiden Verfahren geringfügig voneinander unterscheiden.
Durch die Implementierung eines ganzheitlichen Prädatorenmanagements leisten wir Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag für den Artenschutz.

Ablauf:

Möchten Sie eine Förderung für Fallen beantragen, melden Sie sich bitte hier zur Info-Mail an. 
Die Förderung 2025 wird voraussichtlich am 15. Mai freigegeben. 
Reservierungen können erst nach Freigabe der Förderung, voraussichtlich am 15. Mai 25, berücksichtigt werden!
Nach Erhalt der Freigabe-Mail füllen Sie bitte das Formular Reservierung_Niederwild_Fallenförderung_2025 aus und senden es zeitnah an gut(at)landesjagdverband.de.  Binnen einer Arbeitswoche erhalten Sie eine Bewilligung oder Absage der Förderung per Mail. Im Falle einer Bewilligung haben Sie 4 Wochen Zeit die Investitionen zu tätigen und uns die Rechnung inkl. Antrags- und Anmeldeformular einzureichen. Wie bei anderen Förderverfahren gehen Sie in Vorleistung, dies bedeutet. Nachdem Sie einen positiven Bescheid per E-Mail bekommen haben, kaufen Sie die Fallen und Fallenmelder. Die Rechnung können Sie dann zusammen mit der Fallenanmeldung einreichen. Nach der Prüfung bekommen Sie die Fördersumme überwiesen. Fallen welche vor einer Bewilligung angeschafft wurden können leider nicht gefördert werden.