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Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.
Bezuschussung von Saatgutmischungen für Blühflächen. Die eingereichten Mischungen müssen einer von drei definierten Kategorien zugeordnet werden können.
mehrBezuschusst werden Sachkosten (Maschinen- sowie Materialkosten), welche bei der Neuanlage von Biotopen anfallen.
mehrBezuschusst werden Sachkosten (Maschinenkosten), welche bei einer fachgerechten Gehölzpflege anfallen.
mehrBezuschusst wird die Anlage von Fahrspurpfützen mit einer Pauschale von 20 Euro pro angelegter Fahrspur (min. 3 Doppelspuren).
mehrEntenbrutkörbe können mit bis zu 250 Euro/Jahr und maximal 50 Prozent des Anschaffungswertes bezuschusst werden.
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