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Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.
Ziel der Bezuschussung ist es, dass Flächen dauerhaft begrünt werden und mehrjährig stehen bleiben. Das Saatgut wird dem Landwirt kostenlos vom Jäger zur Verfügung gestellt, der Jäger erhält einen Zuschuss, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Kategorie richtet, den Rest übernimmt er selbst.
Der Hege verpflichtet!
Der Landesjagdverband fördert seine Mitglieder durch die Bezuschussung von Saatgut bei der Biotoppflege oder der Neuanlage von Biotopen schon seit vielen Jahren. Seit diesem Jahr wird zusätzlich das Anlegen von Fahrspurpfützen zugunsten gefährdeter Amphibien gefördert.
Jagd ist Artenschutz – und die Niederwildhege ist mit die schwierigste und arbeitsintensivste Hege, gerade in der heutigen Zeit. Wir Jägerinnen und Jäger müssen hart arbeiten, um ein natürliches Verhältnis zwischen Lebensraum, Äsungsangebot und Prädatorendichte für unser Niederwild herzustellen.
Um diese Hegemaßnahmen zu unterstützen, bietet der LJV seit Jahren sein Artenschutzprogramm und fördert seine Mitglieder durch die Bezuschussung von Saatgut, bei der Biotoppflege oder der Neuanlage von Biotopen.
„Das ist des Jägers Ehrenschild, daß er beschützt und hegt sein Wild, waidmännisch jagt, wie sich’s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!“ – Das Gedicht „Waidmannsheil“ von Oskar von Riesenthal beschreibt die Kernaufgaben der Jagd: Verantwortung zu übernehmen für unser Wild und seine Lebensräume. Lassen Sie uns den Hegeauftrag in unseren Niederwildrevieren mit Leidenschaft erfüllen.
Auch Arten wie die stark gefährdete Gelbbauchunke können davon profitieren, mehr dazu lesen Sie im Bericht des Landesobmanns für Arten- und Naturschutz. Aus diesem Grund fördert der LJV ab diesem Jahr auch die Anlage von Fahrspurpfützen mit einer Pauschale von 20 Euro pro angelegter Fahrspur. Weiteres hierzu entnehmen Sie bitte dem Antragsformular zum LJV-Artenschutzprogramm.
Was wird gefördert?
Das LJV-Artenschutzprogramm gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile:
Bezuschussung der Neuanlage von Biotopen und niederen Feldhecken
HINWEIS:
Ein Zuschuss wird nur ab einem Rückerstattungsbetrag von mindestens 30 Euro gewährt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Zuschussanträge zügig und effizient bearbeitet werden können. Wir bitten um Verständnis, dass bei geringeren Beiträgen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist.
Wie wird gefördert?
Bei der Bezuschussung von Pflegearbeiten und Neuanlagen von Streu- und Wildobst, Gehölzen, Feldhecken und (Feucht-)Biotopen nehmen die Mitglieder (in Absprache mit den zuständigen Biotop-Obleuten vor Ort) Kontakt mit dem LJV auf. Vor Beginn der Arbeiten muss das Vorgehen – formlos geschildert – beim LJV eingereicht werden. Nach Überprüfung des Antrags und der Freigabe durch den LJV wird nach Beendigung der Arbeiten der tatsächliche Stundenumfang mit einem Formblatt eingereicht. Dabei wird in der Regel ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeitskosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Die gegebenenfalls notwendige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.
Ablauf Saatgutförderung
Es werden keine ausgewählten Mischungen bezuschusst. Stattdessen müssen die eingereichten Mischungen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
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Kategorie 1: 20 % Zuschuss „Wildacker“
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Kategorie 2: 40 % Zuschuss „Blühmischung“
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Kategorie 3: 60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“