LJV-Artenschutzprogramm

Um Ihnen künftig eine noch reibungslosere Antragstellung zu ermöglichen, überarbeiten wir derzeit unser Bearbeitungsverfahren. Ab dem 1. April 2026 steht Ihnen das optimierte Verfahren zur Verfügung, und wir freuen uns darauf, Ihre Anträge ab diesem Zeitpunkt entgegenzunehmen. Weitere Informationen finden Sie in der April-Ausgabe der JAGD in BW.

Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.

Ziel der Bezuschussung ist es, dass Flächen dauerhaft begrünt werden und mehrjährig stehen bleiben. Das Saatgut wird dem Landwirt kostenlos vom Jäger zur Verfügung gestellt, der Jäger erhält einen Zuschuss, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Kategorie richtet, den Rest übernimmt er selbst.

LJV-Artenschutzprogramm 2026

Neues Antragsbearbeitungsverfahren

Wer draußen im Revier unterwegs ist, weiß: Geeignete Lebensräume für das Niederwild entstehen in unserer Kulturlandschaft meist nicht mehr von selbst. Sie brauchen Jägerinnen und Jäger, die hinsehen, anpacken und gestalten. Diesen Hegeauftrag erfüllen wir mit Leidenschaft – Jahr für Jahr. Mit dem LJV-Artenschutzprogramm unterstützt der LJV seine Mitglieder mit gezielten Förderungen für Saatgut, Biotoppflege oder bei der Neuanlage wertvoller Biotope. Bei Planung und Umsetzung stehen zudem die Biotop‑Obleute der Jägervereinigungen beratend zur Seite.

Von diesen Maßnahmen profitieren auch viele weitere Tierarten wie Insekten und Amphibien. Deshalb fördert der LJV bereits die Anlage von Fahrspurpfützen mit einer Pauschale von 20 Euro pro angelegter Fahrspur. Neu hinzu kommt in diesem Jahr die Unterstützung für künstliche Bruthilfen für Enten. Entenbrutkörbe können mit bis zu 250 Euro/Jahr und maximal 50 Prozent des Anschaffungswertes bezuschusst werden.


Um Ihnen künftig eine noch reibungslosere Antragstellung zu ermöglichen, überarbeiten wir derzeit unser Bearbeitungsverfahren. Ab dem 1. April 2026 steht Ihnen das optimierte Verfahren zur Verfügung, und wir freuen uns darauf, Ihre Anträge ab diesem Zeitpunkt entgegenzunehmen. Weitere Informationen finden Sie in der April-Ausgabe der JAGD in BW.
 


 

Was wird gefördert?

Das LJV-Artenschutzprogramm gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile:

  • Bezuschussung von Saatgutmischungen für Blühflächen sowie für die Anlage von Fahrspurpfützen und Bruthilfen für Stockenten
  • Bezuschussung von Pflegearbeiten an Gehölzen/(Feucht-)Biotopen
  • Bezuschussung der Neuanlage von Biotopen und niederen Feldhecken

     

HINWEIS:
Ein Zuschuss wird nur ab einem Rückerstattungsbetrag von mindestens 30 Euro gewährt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Zuschussanträge zügig und effizient bearbeitet werden können. Wir bitten um Verständnis, dass bei geringeren Beiträgen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist.

 

Wie wird gefördert?

Bei der Bezuschussung von Pflegearbeiten und Neuanlagen von Streu- und Wildobst, Gehölzen, Feldhecken und (Feucht-)Biotopen nehmen die Mitglieder (in Absprache mit den zuständigen Biotop-Obleuten vor Ort) Kontakt mit dem LJV auf. Vor Beginn der Arbeiten muss das Vorgehen – formlos geschildert – beim LJV eingereicht werden. Nach Überprüfung des Antrags und der Freigabe durch den LJV wird nach Beendigung der Arbeiten der tatsächliche Stundenumfang mit einem Formblatt eingereicht. Dabei wird in der Regel ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeitskosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Die gegebenenfalls notwendige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.

 

Ablauf Saatgutförderung

Die Wahl der Saatgutmischungen ist frei. Die eingereichten Mischungen müssen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

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Kategorie 1: 20 % Zuschuss „Wildacker“

  • Zweijährige Mischung
  • 10 unterschiedliche Pflanzenarten

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Kategorie 2: 40 % Zuschuss „Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten

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Kategorie 3: 60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten
  • Gebietsheimisches (autochthones) Saatgut nach jeweiligem Ursprungsgebiet