LJV-Artenschutzprogramm

Auch im neuen Jahr können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördert der Landesjagdverband (LJV) seine Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.

 

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Saatgutzuschuss

Bezuschussung von Saatgutmischungen für Blühflächen. Die eingereichten Mischungen müssen einer von drei definierten Kategorien zugeordnet werden können.

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Biotop-Neuanlage

Bezuschusst werden Sachkosten (Maschinen- sowie Materialkosten), welche bei der Neuanlage von Biotopen anfallen.

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Biotop-Pflegemaßnahmen

Bezuschusst werden Sachkosten (Maschinenkosten), welche bei einer fachgerechten Gehölzpflege anfallen.

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Fahrspurpfützen

Bezuschusst wird die Anlage von Fahrspurpfützen mit einer Pauschale von 20 Euro pro angelegter Fahrspur (min. 3 Doppelspuren).

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Bruthilfen für Stockenten

Entenbrutkörbe können mit bis zu 250 Euro/Jahr und maximal 50 Prozent des Anschaffungswertes bezuschusst werden.

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